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02.Juli 2010

Renaissance der Landschaftsrahmenplanung in Baden-Württemberg?

Am 17.Juni fand in Offenburg eine Fachtagung zum Thema „Umweltplanungen in der Kommune – Neuerungen des Bundesnaturschutzgesetzes“ statt. Tilo Wiedemann, Mitarbeiter des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein, stellte den Vertretern der Kommunen, Landkreise, Regierungspräsidien und Planungsbüros den aktuellen Stand der Landschaftsrahmenplanung in Baden-Württemberg vor.

Derzeit werden in Baden-Württemberg bei neun Regionalverbänden Landschaftsrahmenpläne als Fachplan für Naturschutz und Landschaftspflege neu aufgestellt. Bei zwei Regionalverbänden liegen Pläne vor, die nicht älter als zehn Jahre sind. Vor allem durch die Einführung der Pflicht zur Umweltprüfung des Regionalplans hat der Landschaftsrahmenplan für die Regionalverbände an Bedeutung gewonnen. Im Landschaftsrahmenplan werden die aus der Sicht von Natur und Landschaft schützenswerten Bereiche erarbeitet und dokumentiert. Bei der Aufstellung des Regionalplans stellen die Ergebnisse der Bestandsbewertung eine wichtige Grundlage zur Beurteilung der Umweltwirkungen regionalplanerischer Festlegungen dar.

Nach den gesetzlichen Vorgaben ist der Landschaftsrahmenplan bei der Aufstellung des kommunalen Landschaftsplans zu berücksichtigen. Darüber hinaus ist der Landschaftsrahmenplan auch bei der Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Planungen und Verwaltungsverfahren von den Fachbehörden und Planungsträgern zu beachten. Da es keine Pflicht zur Aufstellung eines Landschaftsprogramms auf Landesebene gibt, ist der Landschaftsrahmenplan auf der übergemeindlichen Planungsebene der einzige, gesetzlich vorgeschriebene Fachplan für Natur und Landschaft.

Stand der Landschaftsrahmenplanung in Baden-Württemberg
dunkelgrün: Landschaftsrahmenplan nicht älter als zehn Jahre
hellgrün: Landschaftsrahmenplan derzeit in Bearbeitung

 

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