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PresseInformation Nr. 24

09.Juni 2010

Urteil hat keine Auswirkung auf Windkraftplanung am Mittleren Oberrhein
Verwaltungsgericht Stuttgart kippt Heilbronner Regionalplan

Karlsruhe. Das Urteil des Stuttgarter Verwaltungsgerichtes zur Windenergieplanung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken hat keine Auswirkungen auf die gültige Planung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein. „Unsere Planung hat in den fraglichen Punkten den Segen des Bundesverwaltungsgerichtes“ erläutert Verbandsdirektor Gerd Hager nach einer ersten Analyse der Entscheidung. Zudem baue die Stuttgarter Erkenntnis auf das damalige Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes und des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg auf.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte mit Urteil vom 29.04.2010 (Az.: 13 K 898/09), das diese Woche veröffentlicht wurde, die Windenergieplanung des Regionalverbandes Heilbronn-Franken für nichtig erklärt. Dies wird mit Abwägungsfehlern begründet. Aufgrund dieser Tatsache gebe der Regionalplan der Windenergienutzung nicht genügend Platz, wenn man alle zu berücksichtigenden Interessen zugrunde lege. Außerdem seien verschiedene Auswahlkriterien nicht zulässig oder nicht richtig angewandt worden. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die gültige Teilfortschreibung zur Windenergieplanung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein wurde vom Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit dem Grundsatzurteil vom 9.06.2005 bestätigt (Az.: 3 S 1545/04). Eine Revision wurde nicht zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision mit Beschluss vom 16.03.2006 zurückgewiesen (Az.: 4 BN 38.05).

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