PresseInformation Nr. 17
14.April 2010
Windenergiezuwachs nicht auf Knopfdruck
Karlsruhe. „Eine professionelle Planung ist kein Fähnchen im Wind“ kommentiert Verbandsdirektor Gerd Hager das gestrige Zitat von Wirtschaftsminister Ernst Pfister (FDP), nach dem sich der Wind bei der Haltung der Landesregierung zum Bau von Windkraftanlagen gedreht habe. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein möchte die Aussagen des Wirtschaftsministers gegenüber der Presse so nicht stehen lassen. „Es wird der Eindruck vermittelt, die vorsichtige Haltung gegenüber großen Windkraftanlagen sei alleine eine Erfindung der Regionalverbände“. Hager verweist auf das Landesplanungsgesetz, auf dessen Grundlage die Regionalverbände auch die Standorte von Windkraftanlagen planen müssen. „Wir haben professionell geplant. Unsere Methodik wurde vielfach von Gerichten bestätigt, bis hin zum Bundesverwaltungsgericht. Die vorrangig auf den Landschaftsschutz ausgerichteten Planungen sind von der Landesregierung politisch gewollt gewesen. Sie wurden vom Wirtschaftsministerium durch die Genehmigung des Regionalplans auch fachlich bestätigt“, erläutert Hager. Wer jetzt neue Vorranggebiete im Hauruck-Verfahren fordere, verkenne, dass eine fachlich saubere und rechtsstaatlich abgewogene Planung nicht ohne gründliche Vorbereitung zu machen sei.
Dass das Land weitere Datengrundlagen zur Windkraft zur Verfügung stellen will, begrüßt der Regionalverband. Allerdings müssten den Worten auch Taten folgen. Bislang führt das Land eine akademische Methodendiskussion von eher theoretischem Interesse. Von größerer Bedeutung ist die Neuauflage der „Windfibel“, in der das Land aktuelle Daten zur Windhöffigkeit bereit stellen soll. Außerdem müssen klare Aussagen zum Umgang mit Interessenkonflikten enthalten sein. Damit ist vor allem das Verhältnis zwischen Windenergieanlagen und Natur- und Landschaftsschutz, Artenschutz, und der Forstwirtschaft gemeint. Hier muss zunächst die Landesregierung ihre Hausaufgaben machen und die Rahmenbedingungen klären, bevor sie neue Planungen von den Regionalverbänden fordert. „Wenn der Rahmen gesetzt ist, werden die Regionalverbände mit ihrer langjährigen Erfahrung in der Lage sein, die Windenergieplanung sorgfältig fortzuführen“, so Hager.
Kritisch steht der Verbandsdirektor den Vorschlägen der Opposition gegenüber, die sogenannte Regionalbedeutsamkeit von Windkraftanlagen von derzeit 50 Metern auf 120 Meter zu erhöhen. Die Regionalbedeutsamkeit eines Vorhabens ist Voraussetzung, dass die Regionalverbände tätig werden dürfen. Maschinen mit einer Nabenhöhe über 120 Meter werden auf dem Markt bislang kaum angeboten und in Baden-Württemberg nur wenig nachgefragt. Die Standorte für Anlagen unter 120 Meter Nabenhöhe können nach dem Gesetzesvorschlag von den Gemeinden allein bestimmt werden können. Dies würde zu einer unkoordinierten Zersiedelung der Landschaft mit Windenergieanlagen führen. Außerdem erklärte Hager: „In vielen Gerichtsurteilen wird bereits davon ausgegangen, dass Anlagen über 50 Meter regionalbedeutsam sind. Vor dieser Rechtssprechung kann der Landtag die Augen kaum verschließen.“