Die Aufgabe der Regionalplanung besteht in erster Linie in der Konkretisierung der Ziele der Landesplanung und -entwicklung sowie der überörtlichen Abstimmung raumbedeutsamer Planungen. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein.
Weitere Aufgaben sind
Eine Vielzahl von öffentlichen Aufgaben kann heute nicht mehr allein von den Gemeinden oder Kreisen gelöst werden, sondern muss im größeren, regionalen Zusammenhang angegangen werden. Nachdem sich die Regionalverbände wiederholt als Moderatoren und Koordinatoren für regionale Problemlösungen bewährt haben, werden zu ihrer klassischen Planungs- und Beratungstätigkeit in Zukunft zunehmend Managementaufgaben im regionalen Maßstab hinzukommen (s.a. Regionalmanagement) .