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Wozu ein "Regionaler Landschaftspark" ?

Standortfaktor Landschaft
Für die Stellung einer Region im internationalen Wettbewerb ist es wichtig, dass der Raum als attraktiv, lebenswert und unverwechselbar wahrgenommen wird. Die TechnologieRegion Karlsruhe besitzt mit dem Kraichgauer Hügelland und den Rheinauern attraktive Landschaften, der Schwarzwald ist eine weltbekannte und faszinierende Marke. Unsere Bürgerinnen, unsere Bürger schätzen diese Naherholungsmöglichkeiten, schätzen ihre Nähe zu Natur und Landschaft als zentralen Teil der hohen Lebensqualität unserer Region.

Eine Region so attraktiv wie ein Park
Mit der Initiative „Regionaler Landschaftspark“ soll diese Region als Lebensraum und Wirtschaftsstandort bekannter und attraktiver gemacht werden. Gemeinsam mit weiteren Partnern möchte der Regionalverband die landschaftlichen Qualitäten als wirtschaftliche Standortfaktoren langfristig erhalten und bekannter machen. Vision ist eine Region so attraktiv wie ein Park.

Mittels mehrerer Projekte sollen herausragende Qualitäten der Region weiterentwickelt werden. Da die meisten Menschen Landschaft vor allen Dingen im Rahmen der Naherholung erleben und schätzen, liegt der Schwerpunkt der Betrachtungen und der künftigen Projekte auf dieser Nutzungsform.
Das attraktive Angebot soll im Schwerpunkt in der Nähe der Verdichtungsräume liegen oder gut mit dem ÖPNV erreichbar sein, da räumliche Nähe und gute Erreichbarkeit in der Naherholung eine wesentliche Rolle spielen.
Die Projekte werden nach und nach von unterschiedlichen Akteuren verwirklicht. Das verbesserte Angebot steigert die Zufriedenheit der Bewohner und damit die Identifikation mit dem eigenen Wohnort. Zusätzlich haben die Region und damit die einzelnen Kommunen Gelegenheit, sich mit den neuen Angeboten ein unverwechselbares Profil zu schaffen und auf landschaftliche Besonderheiten aufmerksam zu machen.

Gemeinsam regionalen Mehrwert schaffen
Bewohner, Kommunen und Unternehmen werden zusammen anpacken und gleichermaßen von der Initiative „Regionaler Landschaftspark“ profitieren. Daher bietet es sich an, dass öffentliche Stellen wie der Regionalverband, Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Private wie Unternehmen oder Vereine gemeinsam die Vision „Regionaler Landschaftspark“ verwirklichen.

„Landschaftspark“ als regionale Aufgabe
Verbesserungen im Bereich Naherholung und Freiraumqualitäten sind Aufgabe der Kommunen. Die Wahrnehmung und Nutzung von Freiräumen macht jedoch an Gemarkungsgrenzen nicht halt. Der Aktionsradius von Erholungssuchenden geht weit über Gemeindegrenzen hinaus, sei es beim Spazierengehen, mit dem Fahrrad oder der Stadtbahn. Verdichtungsräume, Randbereiche und ländliche Räume sind verzahnt und nehmen unterschiedliche Funktionen als Quell- oder Zielgebiete wahr. Interkommunale Abstimmung und Einbindung in ein regionales Gesamtkonzept könnten unter Umständen kommunale Initiativen effektiver machen.

Der Regionalverband möchte ein regionales Gesamtkonzept anbieten und Impulse für einzelne Projekte geben. Auf diese Weise kann das Potenzial zur Identitätsbildung und Sicherung des Standortes, das in diesem Themenfeld steckt, für die Region und die einzelnen Kommunen besser genutzt werden.

„Landschaftspark“ in Plänen und Gesetzen
Erhalt und Entwicklung von Freiräumen und Naherholungsmöglichkeiten, insbesondere in Verdichtungsräumen und in Randzonen um die Verdichtungsräume ist ein wichtiges Ziel im Landesentwicklungsplan (LEP). Zur Wahrung langfristiger Entwicklungschancen empfiehlt der LEP die Erstellung einer regionalen Freiraumkonzeption und nennt die Möglichkeit, Freiräume als Erholungs- und Erlebnisräume im Rahmen von regionalen Landschaftsparkkonzepten aufzuwerten. Zusätzlich haben die Regionalverbände nach § 15 LPlG die Aufgabe, auf die Verwirklichung der Regionalpläne hinzuwirken. Im Regionalplan finden sich zahlreiche Aussagen, die darauf abzielen, die landschaftliche Qualität und ihre Erholungsfunktion zu erhalten und zu verbessern. Diese Aussagen entsprechen dem Ziel des Regionalen Landschaftsparks. Damit der Regionalverband die genannten Aufgaben wahrnehmen kann, beauftragte der Planungsausschuss am 14.03.2001 die Verbandsverwaltung, ein Rahmenkonzept für einen „Regionalen Landschaftspark“ zu erarbeiten, wobei es sich dabei zunächst um einen Arbeitstitel handelt.

Vorgehen
Konzeption und Umsetzung gehen Hand in Hand. Neben dem ersten Projekt, „Laufend die Region erleben“ wird eine Naherholungskonzeption als Grundlage für weitere Vorhaben zum Landschaftspark entwickelt. Durch Umsetzung von einzelnen Projekten bereits während der Konzeptionsphase werden Erfahrungen gesammelt, die in die Erstellung der Konzeption einfließen. Es entstehen frühzeitig greifbare Ergebnisse. Dadurch wird deutlich, dass es sich um ein Umsetzungsprojekt und nicht um eine Schubladenplanung handelt. Die Umsetzung eines Pilotprojektes trägt außerdem zur Bekanntheit des Gesamtprojektes regionaler Landschaftspark bei.

Naherholungskonzeption und Landschaftsrahmenplan als Grundlage für Projekte
Neben einer Betrachtung ausgewählter Landschaftsparkprojekte anderer Regionen wird die Naherholungskonzeption landschaftliche Qualitäten der Region Mittlerer Oberrhein benennen und deren Vermarktung analysieren. Zusätzlich wird sie einen Überblick über die Aktivitäten der Kommunen im Bereich Landschaft und landschaftsbezogene Naherholung geben. Auf diese Weise werden mögliche Synergieeffekte sowie ungenutzte Potenziale und damit Ansatzpunkte für weitere Projekte deutlich. Die Konzeption wird in regelmäßiger Abstimmung unter anderem mit Vertretern der Stadt- und Landkreise, interessierter Gemeinden sowie mit Tourismusexperten erstellt.
Wichtige Grundlage für weitere Projekte wird außerdem der Landschaftsrahmenplan bilden. Er wird flächenscharf Entwicklungsziele für Natur und Landschaft formulieren und besonders sensible Räume benennen. Er ist Grundgerüst für die weitere landschaftliche Entwicklung der Region. Landschaftsrahmenplan und Naherholungskonzeption werden in enger Abstimmung erstellt.

Die Initiative „Regionaler Landschaftspark“ wird auch dazu dienen, einzelne Maßnahmen aus dem Landschaftsrahmenplan umzusetzen. Im Landschaftsrahmenplan wird ein Biotopverbund erarbeitet. Einzelne Bausteine des Biotopverbunds können im Rahmen des Landschaftsparks verwirklicht werden. Außerdem wird der Landschaftsrahmenplan Suchräume für Kompensationsmaßnahmen benennen und die Ziele darstellen, die damit verfolgt werden. Diese Suchräume können den Rahmen für unterschiedliche Aktivitäten bilden: Gemeinden und andere Planungsträger verwirklichen Ausgleichsmaßnahmen auf den genannten Flächen mit der genannten Zielsetzung und/oder richten interkommunale Kompensationsflächenpools ein, um den regionalen Biotopverbund umzusetzen.

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