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5. Änderung des Regionalplans im Bereich „Hardrain-Herrengut-Schulzenloch", Gemarkungen Stadt Kuppenheim und Gemeinde Bischweier
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat am 6.05.2009 die 5. Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein vom 13.03. 2002 beschlossen. Die 5. Änderung umfasst im Einzelnen
- die Verschiebung der Freihaltetrasse für die B 3-neu in Kuppenheim im Bereich des Bebauungsplanes „Hardrain" um etwa 300 m in nördlicher Richtung,
- die Zurücknahme des regionalplanerisch abgestimmten Bereiches für Siedlungserweiterungen im Bereich „Herrengut, Schulzenloch, Ober Hardrain" und die Erweiterung der Grünzäsur zwischen Kuppenheim und Bischweier bis an die Landesstraße L 67 und die Freihaltetrasse für die B 3-neu und
- die Anpassung der Raumnutzungskarte an die bereits durchgeführte Erweiterung des bestehenden Industriegebietes „Altwasser, Lochacker, Ober Eichet" und Darstellung als bestehende Siedlungsfläche.
Die Auslegungsfrist für die Beteiligung der Öffentlichkeit am Regionalplanänderungsverfahren dauert vom 8.06.2009 bis einschließlich 10.07.2009.
Jedermann kann zu dem Planentwurf während der Auslegungsfrist Stellung nehmen. Die Anhörungsunterlagen sind nachstehend zum Herunterladen bereit gestellt.
- Öffentliche Bekanntmachung (pdf-Datei 19 KB)
- Satzung (pdf-Datei 16 KB)
- Textteil (pdf-Datei 16 KB)
- Kartenteil (pdf-Datei 648 KB)
- Umweltbericht (pdf-Datei 1,1 MB)
- Erläuterung (pdf-Datei 28 KB)