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Rechtsform: Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Organe: Organe des Regionalverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende

Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Regionalverbands. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des Regionalverbands, soweit nicht der Verbandsvorsitzende kraft Gesetzes zuständig ist. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Kreisräten und den Landräten der Landkreise sowie von den Gemeinderäten und den Oberbürgermeistern der Stadtkreise gewählt. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein besteht aktuell aus 80 Mitgliedern aus sechs Parteien.

Aus ihrer Mitte wählt die Verbandsversammlung den Verbandsvorsitzenden und seine drei Stellver­treter. Der hauptamtliche Leiter der Verwaltung ist der Verbandsdirektor. Er wird von der Verbandsversammlung auf acht Jahre gewählt.

Aus der Verbandsversammlung geht der Planungsausschuss und der Finanz- und Verwaltungsausschuss hervor. Die Fraktionen sollen im Verhältnis ihrer Sitze in der Verbandsversammlung berücksichtigt werden.

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