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Aus dem HAUS DER REGION

Fortschreibung des Regionalplans - Hinweis auf Öffentlichkeitsbeteiligung

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 gemäß § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (LplG)

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat am 13.01.2021 die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 beschlossen.

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Räumlichen Entwicklung und Ordnung in der Region, zur Regionalen Siedlungsstruktur (Raumkategorien, Entwicklungsachsen, Zentrale Orte, Siedlungsentwicklung), zur Regionalen Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Gebiete für besonderen Freiraumschutz, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen, Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz, Gebiete für Rohstoffvorkommen) und zur Regionalen Infrastruktur (Integrierte Infrastrukturentwicklung, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Güterverkehr, Flugverkehr, Fahrradverkehr, Energie).

Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt, der Stadtkreis Karlsruhe und der Stadtkreis Baden-Baden.

Planentwurf, Begründung und Umweltbericht liegen vom 08.03.2021 bis einschließlich 16.04.2021 zur Einsichtnahme bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten aus:

  • Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Baumeisterstr. 2, 76137 Karlsruhe, Eingangsbereich Erdgeschoss; Mo-Do 8.30-12.30 Uhr u. 13.30-16.30 Uhr, Fr 8.30-12.30 Uhr u. 13.30-15 Uhr.
  • Landratsamt Karlsruhe, Beiertheimer Allee 2, 76137 Karlsruhe, Information am Haupteingang; Mo u. Mi-Fr 8-12 Uhr, Do 14-17 Uhr.
  • Stadt Karlsruhe, Stadtplanungsamt, 1. OG, Zimmer D117, Lammstr. 7, 76133 Karlsruhe; Mo-Fr 8.30-15.30 Uhr. Der Zugang zur Einsichtnahmestelle erfolgt über die Pforte des Rathauses am Marktplatz. Eine Einsichtnahme ist coronabedingt nur nach vorheriger terminlicher Absprache mit dem Stadtplanungsamt unter der Tel. 0721/133-6151 oder per E-Mail an planverfahren@stpla.karlsruhe.de möglich.
  • Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Stadtplanung, Zimmer 629, Rathaus, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden; Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo-Mi 14-16 Uhr, Do 14-17.30 Uhr. Die Einsichtnahme ist coronabedingt nur nach vorheriger terminlicher Absprache mit dem Fachgebiet Stadtplanung unter der Tel. 07221/932551 oder per Email an simone.wagner@baden-baden.de möglich.
  • Landratsamt Rastatt, Kunden-Service-Center im EG, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt; Mo-Do 7.30-17 Uhr, Fr 7.30-13 Uhr. Die Einsichtnahme ist coronabedingt nur nach vorheriger terminlicher Absprache mit dem Kunden-Service-Center unter der Tel. 07222/3810 oder per Email an kunden-service-center@landkreis-rastatt.de möglich.

Hinweis zur Einsichtnahme vor Ort: Aufgrund der derzeit anhaltenden Corona-Pandemie sind für die Auslegung und Einsichtnahme die Vorgaben der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten. Der Zugang zu den Gebäuden bzw. die Einsichtnahme ist nur mit Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung oder eines Atemschutzes des FFP2- oder eines vergleichbaren Standards gestattet, wenn dies nicht aus attestierten medizinischen Gründen unzumutbar ist.

Planentwurf, Begründung und Umweltbericht können während des genannten Zeitraums auch im Internet unter www.region-karlsruhe.de eingesehen und abgerufen werden.

Zum Planentwurf, dessen Begründung und dem Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein bis spätestens 16.04.2021 schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch unter rvmo@region-karlsruhe.de Stellung nehmen. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 ROG). Der Regionalverband prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit.

Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Erfüllung einer der in der Zuständigkeit des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbandes (https://www.region-karlsruhe.de/datenschutzerklaerung/) verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 lit e) DS-GVO sowie Artikel 6 Abs. 1 lit c) DS-GVO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.

Karlsruhe, 26.02.2021                                      Dr. Christoph Schnaudigel, Landrat                                                                                                                  Verbandsvorsitzender

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