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Aus dem HAUS DER REGION

Unterrichtung über die Gesamtfortschreibung des Regionalplans

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die beabsichtigte Gesamtfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 mit Arbeitstitel „Regionalplan 2020“ gem. § 9 Absatz 1 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG).

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat am 07.12.2016 den Aufstellungsbeschluss für den „Regionalplan 2020“ nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst.

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 ROG unterrichten wir hiermit die Öffentlichkeit von dieser beabsichtigten Regionalplangesamtfortschreibung, noch bevor ein Planentwurf vorliegt.

Weitere Informationen zum "Regionalplan 2020" erhalten Sie hier. Seit 2017 wird auch das Infoblatt „Wir planen!“ von uns aufgelegt. In diesem wird laufend über den aktuellen Stand der Arbeiten berichtet.

Bitte beachten Sie: Bei dieser Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 3 LplG (Auslage der Planunterlagen - mit Möglichkeit der Stellungnahme). Hierzu werden Sie gesondert aufgefordert.

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