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PresseInformation Nr. 10

Änderung der Entschädigungssatzung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat in ihrer Sitzung am 01.06.2022 nachfolgende Änderung der Entschädigungssatzung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein als Satzung beschlossen.

Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein

Aufgrund § 33 Landesplanungsgesetz i.d.F. vom 10.07.2003 (GBl. S. 385), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.12.2021 (GBl. 2022 S. 1, 4) hat die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein am 01.06.2022 folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein vom 13.10.2000 beschlossen:

§ 1

§ 2 Abs. 2 wird wie folgt neu gefasst:

Die ehrenamtlich Tätigen erhalten neben den Entschädigungen nach Absatz 1 Ersatz für die ihnen tatsächlich entstandenen Fahrtkosten entsprechend § 4 Landesreisekostengesetz bzw. eine Wegstreckenentschädigung entsprechend § 5 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Landesreisekostengesetz in der jeweils geltenden Fassung. Daneben wird kein Ersatz von Reisekosten gewährt.

§ 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Karlsruhe, 01.06.2022                           Dr. Christoph Schnaudigel, Landrat
                                                              Verbandsvorsitzender

 

Die Änderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung in Kraft. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgt im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 24.06.2022.

Sie können die aktuelle Satzung auch auf unserer Homepage unter "Verband“ - "Organisation" - "Zusammensetzung/Grundlagen“ abrufen.

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