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Regionalplanänderungen

8. und 12. Regionalplanänderung verbindlich

8. Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 im Bereich „Herrgottsäcker“, Stadt Bretten, Gemarkung Gölshausen wird verbindlich

Das Wirtschaftsministerium BW hat die Regionalplanänderung am 24.06.2020 genehmigt. Mit der Öffentlichen Bekanntmachung (pdf) der Erteilung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 02.10.2020 ist die Regionalplanänderung für die Region Mittlerer Oberrhein verbindlich geworden.

Alle Regionalplanänderungen und Teilfortschreibungen sind auch auf unserer Homepage unter „Regionalplan“ abrufbar.

 

12. Änderung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 im Bereich „Nachbarschaftsverband Karlsruhe“ wird verbindlich

Das Wirtschaftsministerium BW hat die Regionalplanänderung am 19.08.2020 genehmigt. Mit der Öffentlichen Bekanntmachung (pdf) der Erteilung der Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg am 02.10.2020 ist die Regionalplanänderung für die Region Mittlerer Oberrhein verbindlich geworden.

Alle Regionalplanänderungen und Teilfortschreibungen sind auch auf unserer Homepage unter „Regionalplan“ abrufbar.

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