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Vorranggebiete für Windenergieanlagen

Vorranggebiete für Windenergieanlagen: Startklar für zweite Beteiligungsrunde

Karlsruhe. In wenigen Tagen soll der zweite Planentwurf für die Teilfortschreibung Windenergie für eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung beschlossen werden. Diese Entscheidung steht am nächsten Mittwoch (19.03.) beim Planungsausschuss des Regionalverbandes auf der Tagesordnung seiner Sitzung in Linkenheim-Hochstetten.

Im Vergleich zum ersten Planentwurf wurden Flächen für potentielle Vorranggebiete deutlich reduziert. „Die nun vorgeschlagenen 53 Vorranggebiete sind das Ergebnis einer sorgfältigen Abwägung“, so Verbandsdirektor Matthias Proske und ergänzt, „nur mit einer Planung, die gesetzeskonform und fristgerecht ist, können wir letztlich einen möglichen Wildwuchs von Windenergieanlagen in der Region abwenden“. Der Verbandsdirektor verweist damit auch auf denkbare Folgen einer ansonsten geltenden Super-Privilegierung für solche Anlagen, die ohne eine gültige Planung des Regionalverbandes später automatisch gelten würde. Das würde bedeuten, dass Windenergieanlagen überall dort möglich wären, wo sich Eigentümer und Projektierer einig werden.

Die Verwaltung des Regionalverbandes hat rund 120 Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie etwa 16.000 Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum ersten Planentwurf vom Januar 2024 ausgewertet und geprüft. Die nun vorliegende überarbeitete Fassung trage den wesentlichen Einwendungen Rechnung und schaffe eine tragfähige Grundlage zur Erfüllung der regionalisierten Flächenziele für den Ausbau der Erneuerbaren Energien, so Proske. Dabei konnte die Verbandsverwaltung den Gesamtumfang der Vorranggebiete gegenüber dem ersten Planentwurf um über ein Drittel von 3,3 Prozent auf knapp unter 2 Prozent reduzieren, mit dem Schwerpunkt der Reduzierungen im Raum Bruchsal und Baden-Baden. Vom Gesetzgeber sind 1,8 Prozent als Mindestziel vorgeschrieben.

Der Verbandsvorsitzende des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, der Karlsruher Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, begrüßte das Ergebnis der Anhörung. Man habe nun eine gute Basis für die erneute Offenlage und die weitere Diskussion sowohl mit den Städten und Gemeinden, den sogenannten Trägern öffentlicher Belange, aber vor allem auch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Region.

Nach einer Auswertung und Abwägung etwaiger erneuter Stellungnahmen soll die endgültige Anzahl und der endgültige Umfang der Vorranggebiete voraussichtlich Ende 2025 durch die Verbandsversammlung festgelegt werden. „Wir sind zuversichtlich, dass wir noch in diesem Jahr den Teilregionalplan Windenergie in der Verbandsversammlung verabschieden werden und dann auch eine aussagefähige Grundlage dafür haben werden, in welchen Gebieten zukünftig Windkraftanlagen zulässig sein werden, und wo nicht“, so Landrat Dr. Christoph Schnaudigel.

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