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aus dem HAUS DER REGION

Unterrichtung über die Teilfortschreibung Solarenergie

Unterrichtung der Öffentlichkeit über die beabsichtigte Teilfortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 mit Arbeitstitel „Teilfortschreibung Solarenergie“ gem. § 9 Absatz 1 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG)

Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat am 23.02.2022 den Aufstellungsbeschluss für die „Teilfortschreibung Solarenergie“ nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst.

Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 ROG unterrichten wir hiermit die Öffentlichkeit von dieser beabsichtigten Teilregionalplanfortschreibung, noch bevor ein Planentwurf vorliegt.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie: Bei dieser Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 3 LplG (Auslage der Planunterlagen - mit Möglichkeit der Stellungnahme). Hierzu werden Sie gesondert unterrichtet.

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