Unterrichtung der Öffentlichkeit über die beabsichtigte Aufstellung des Regionalplankapitels Windenergie mit Arbeitstitel "Teilfortschreibung Windenergie" gem. § 9 Absatz 1 Satz 1 Raumordnungsgesetz (ROG)
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat am 07.12.2022 den Beschluss zur Aufstellung des Regionalplankapitels zur Festlegung von „Gebieten für regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ nach § 12 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LplG) gefasst.
Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 ROG unterrichten wir hiermit die Öffentlichkeit von dieser beabsichtigten Teilregionalplanaufstellung, noch bevor ein Planentwurf vorliegt.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie: Bei dieser Unterrichtung handelt es sich noch nicht um das eigentliche Beteiligungsverfahren nach § 9 Abs. 2 ROG i. V. m. § 12 Abs. 3 LplG (Auslage der Planunterlagen - mit Möglichkeit der Stellungnahme). Hierzu werden Sie gesondert unterrichtet.