Öffentliche Bekanntmachung über die erneute Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 gemäß § 9 Abs. 2 und 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG BW)
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein führte im Frühjahr 2024 die zweite Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 durch. Zu dieser Beteiligung wird nun eine ergänzende, punktuelle Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt.
Die ergänzende Beteiligung betrifft die Korrektur eines Beschlusses über die Festlegung eines Vorbehaltsgebiets für Siedlungserweiterung in Bühl, Ortsteil Neusatz, sowie die Korrektur der Raumnutzungskarte zur Festlegung eines Vorbehaltsgebiets für Siedlungserweiterung in Ubstadt-Weiher, Ortsteil Zeutern.
Der geänderte Beschluss, der geänderte Ausschnitt aus der Raumnutzungskarte sowie die geänderten Teile des Umweltberichts sind, gemeinsam mit den Unterlagen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung von Frühjahr 2024, vom 04.11.2024 bis 04.12.2024 kostenlos für jedermann im Internet einseh- und abrufbar unter https://www.region-karlsruhe.de/regionalplan/4-regionalplan .
Zusätzlich sind die Unterlagen bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten kostenlos zugänglich:
- Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Baumeisterstr. 2, 76137 Karlsruhe, Eingangsbereich Erdgeschoss; Mo-Fr 9-12 Uhr u. Mo-Do 14-15.30 Uhr
- Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, Empfangsbereich im 3.OG (Servicecenter); Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-17 Uhr
- Stadt Karlsruhe, Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe, 2. OG, Raum 245; Mo-Fr 8:30-12 Uhr u. 14-15:30 Uhr. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige terminliche Absprache mit dem Stadtplanungsamt empfohlen unter Tel. 0721/133-6142 oder E-Mail: planverfahren[at]stpla.karlsruhe.de
- Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Stadtplanung, Zimmer 629, Rathaus, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden; Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo-Mi 14-16 Uhr, Do 14-17.30 Uhr
- Landratsamt Rastatt, Kunden-Service-Center im EG, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt; Mo u. Do 8-16 Uhr, Di u. Fr 8-12 Uhr
Zu den geänderten Inhalten kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein bis spätestens 04.12.2024 Stellung nehmen.
Die Stellungnahme soll elektronisch abgegeben werden an rvmo[at]region-karlsruhe.de . Sie kann auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 ROG).
Der Regionalverband prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Erfüllung einer in der Zuständigkeit des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbandes (https://www.region-karlsruhe.de/datenschutzerklaerung/) verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 lit e) DS-GVO sowie Artikel 6 Abs. 1 lit c) DS-GVO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.
Karlsruhe, 25.10.2024 Dr. Christoph Schnaudigel, Landrat
Verbandsvorsitzender