Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 gemäß § 9 Abs. 2 und 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG BW)
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein führte von 08.03.2021 bis 16.04.2021 eine erste und von 19.02.2024 bis 22.03.2024 eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 durch. Die dazugehörige öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei auf der Homepage der Stadt Baden-Baden weder am 26.02.2021 noch am 09.02.2024 wirksam erfolgt. Daher ist die Beteiligung der Öffentlichkeit erneut durchzuführen.
Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Räumlichen Entwicklung und Ordnung in der Region, zur Regionalen Siedlungsstruktur (Raumkategorien, Entwicklungsachsen, Zentrale Orte, Siedlungsentwicklung), zur Regionalen Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Gebiete für besonderen Freiraumschutz, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen, Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz, Gebiete für Rohstoffvorkommen) und zur Regionalen Infrastruktur (Integrierte Infrastrukturentwicklung, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Güterverkehr, Flugverkehr, Fahrradverkehr, Energie).
Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt, der Stadtkreis Karlsruhe und der Stadtkreis Baden-Baden.
Der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht sind von 25.11.2024 bis 10.01.2025 kostenlos für jedermann im Internet einseh- und abrufbar unter https://www.region-karlsruhe.de/regionalplan/4-regionalplan .
Zusätzlich sind die Unterlagen bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten kostenlos zugänglich:
- Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Baumeisterstr. 2, 76137 Karlsruhe, Eingangsbereich Erdgeschoss; Mo-Fr 9-12 Uhr u. Mo-Do 14-15.30 Uhr; in folgendem Zeitraum ist der Regionalverband geschlossen und keine Einsichtnahme vor Ort möglich: 23.12.2024 bis 06.01.2025; eine Einsichtnahme im Internet ist weiterhin uneingeschränkt möglich.
- Stadt Baden-Baden, Fachgebiet Stadtplanung, Zimmer 629, Rathaus, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden; Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo-Mi 14-16 Uhr, Do 14-17.30 Uhr; in folgendem Zeitraum ist die Stadtverwaltung geschlossen und keine Einsichtnahme vor Ort möglich: 23.12.2024 bis 01.01.2025.
Zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein bis spätestens 10.01.2025 Stellung nehmen.
Die Stellungnahme soll elektronisch abgegeben werden an rvmo[at]region-karlsruhe.de. Sie kann auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 ROG).
Der Regionalverband prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
Bitte beachten Sie, dass aktuell im Zeitraum 04.11.2024 bis 04.12.2024 eine ergänzende Beteiligung zur zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Fortschreibung des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2023 stattfindet: Diese ergänzende Beteiligung zur zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung betrifft die Korrektur eines Beschlusses über die Festlegung eines Vorbehaltsgebiets für Siedlungserweiterung in Bühl, Ortsteil Neusatz, sowie die Korrektur der Raumnutzungskarte zur Festlegung eines Vorbehaltsgebiets für Siedlungserweiterung in Ubstadt-Weiher, Ortsteil Zeutern. Die dazugehörige Öffentliche Bekanntmachung ist dabei wirksam am 25.10.2024 auf der Homepage der Stadt Baden-Baden erschienen.
Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Erfüllung einer in der Zuständigkeit des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbandes (https://www.region-karlsruhe.de/datenschutzerklaerung/) verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 lit e) DS-GVO sowie Artikel 6 Abs. 1 lit c) DS-GVO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.
Karlsruhe, 15.11.2024 Dr. Christoph Schnaudigel, Landrat
Verbandsvorsitzender