Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Fortschreibung des Kapitels 4.2.5 „Erneuerbare Energien“, Plansätze 4.2.5.1 „Allgemeine Grundsätze“ und 4.2.5.3 „Vorbehaltsgebiete für regionalbedeutsame Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ des Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 als Kapitel 1.2.7 „Grundsätze zur Entwicklung der Energieversorgung“ sowie Kapitel 4.2 „Energieversorgung“, Plansätze 4.2.1 „Anlagen der Energieversorgung“ sowie 4.2.3 „Vorranggebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen“ gemäß § 9 Abs. 2 und 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG)
Der Planungsausschuss des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein hat am 22.01.2025 die erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Fortschreibung des oben genannten Regionalplankapitels beschlossen.
Der Planentwurf enthält Festlegungen zu der Entwicklung der Energieversorgung und der Errichtung von Anlagen der Energieversorgung. Zudem enthält er Festlegungen zur Flächenauswahl für den Bau und Betrieb von Freiflächenphotovoltaikanlagen in Form von Vorranggebieten und zur Steuerung durch die kommunale Bauleitplanung.
Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt, der Stadtkreis Karlsruhe und der Stadtkreis Baden-Baden.
Der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht sind von 03.03.2025 bis 04.04.2025 kostenlos für jedermann im Internet einseh- und abrufbar unter https://rvmo.raumordnung-online.de/plan/solarenergiervmo
Zusätzlich sind die Unterlagen bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten kostenlos zugänglich:
- Regionalverband Mittlerer Oberrhein, Baumeisterstr. 2, 76137 Karlsruhe, Eingangsbereich Erdgeschoss; Mo-Fr 9-12 Uhr u. Mo-Do 14-15.30 Uhr
- Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, Empfangsbereich im 3.OG (Servicecenter); Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-17 Uhr.
- Stadt Karlsruhe, Kaiserallee 4, 2. OG, Raum 245; Mo-Fr 8:30-12 Uhr u. 14-15:30 Uhr. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige terminliche Absprache mit dem Stadtplanungsamt empfohlen unter Tel. 0721/133-6191 oder E-Mail: planverfahren[at]stpla.karlsruhe.de
- Stadt Baden-Baden, Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung, Zimmer 629, Rathaus, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden; Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo-Mi 14-16 Uhr, Do 14-17.30 Uhr. Abweichende Öffnungszeiten: Am 04.03.2025 ist die Stadtverwaltung nur von 8-12 Uhr geöffnet.
- Landratsamt Rastatt, Kunden-Service-Center im EG, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt; Mo u. Do 8-16 Uhr, Di u. Fr 8-12 Uhr.
Zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Regionalverband Mittlerer Oberrhein bis spätestens 04.04.2025 Stellung nehmen.
Die Stellungnahme soll elektronisch abgegeben werden an ee[at]region-karlsruhe.de Sie kann auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 ROG).
Der Regionalverband prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Regionalverband, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.
Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Erfüllung einer in der Zuständigkeit des Regionalverbands Mittlerer Oberrhein liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Regionalverbandes (https://www.region-karlsruhe.de/datenschutzerklaerung) verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 lit e) DS-GVO sowie Artikel 6 Abs. 1 lit c) DS-GVO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.
Karlsruhe, 21.02.2025 Dr. Christoph Schnaudigel, Landrat
Verbandsvorsitzender