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Aus dem Haus der Region

Öffentliche Bekanntmachung über die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Teilfortschreibung Windenergie

Öffentliche Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen der Aufstellung des Regionalplankapitels 4.2.4 „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ gemäß § 9 Abs. 2 und 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in der Fassung vom 22.12.2008, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.03.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 88) in Verbindung mit § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg (LplG) in der Fassung vom 10.07.2003, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 07.02.2023 (GBl. S. 26, 42)

Der Planungsausschuss des Verbandes Region Karlsruhe (neuer Name seit 29.03.2025; vormals/bis 28.03.2025: Regionalverband Mittlerer Oberrhein) hat am 19.03.2025 die erneute Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen der Aufstellung des oben genannten Regionalplankapitels beschlossen.

Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Steuerung der Windenergienutzung in Form von Vorranggebieten. Zudem enthält er Bestimmungen für die nachgeordnete Planungsebene sowie Festlegungen zur Zulässigkeit anderer Nutzungen und einer konfliktminimierenden Standortauswahl innerhalb der Vorranggebiete.

Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt, der Stadtkreis Karlsruhe und der Stadtkreis Baden-Baden.

Der Planentwurf, die Begründung und der Umweltbericht sind von 22.04.2025 bis 22.05.2025 kostenlos für jedermann im Internet einseh- und abrufbar unter https://rvmo.raumordnung-online.de/plan/wind

Zusätzlich sind die Unterlagen bei folgenden Stellen während der Sprechzeiten kostenlos zugänglich:

  • Verband Region Karlsruhe (vormals Regionalverband Mittlerer Oberrhein), Baumeisterstr. 2, 76137 Karlsruhe, Eingangsbereich Erdgeschoss; Mo-Fr 9-12 Uhr u. Mo-Do 14-15.30 Uhr
  • Landratsamt Karlsruhe, Kriegsstraße 100, 76133 Karlsruhe, Empfangsbereich im 3.OG (Servicecenter); Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-17 Uhr.
  • Stadt Karlsruhe, Kaiserallee 4, 2. OG, Raum 245; Mo-Fr 8:30-12 Uhr u. 14-15:30 Uhr. Für die Einsichtnahme wird eine vorherige terminliche Absprache mit dem Stadtplanungsamt empfohlen unter Tel. 0721/133-6191 oder E-Mail: planverfahren[at]stpla.karlsruhe.de
  • Stadt Baden-Baden, Abteilung Stadtentwicklung und Stadtplanung, Zimmer 633, Rathaus, Marktplatz 2, 76530 Baden-Baden; Mo-Fr 8-12 Uhr, Mo-Mi 14-16 Uhr, Do 14-17.30 Uhr.
  • Landratsamt Rastatt, Kunden-Service-Center im EG, Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt; Mo u. Do 8-16 Uhr, Di u. Fr 8-12 Uhr.

Zum Planentwurf, zur Begründung und zum Umweltbericht kann jedermann gegenüber dem Verband Region Karlsruhe bis spätestens 22.05.2025 Stellung nehmen.

Die Stellungnahme soll elektronisch abgegeben werden, über die Beteiligungsplattform https://rvmo.raumordnung-online.de/plan/wind oder per E-Mail an ee[at]region-karlsruhe.de. Sie kann auch schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden.

Nach Ablauf dieser Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 ROG).

Der Verband prüft die vorgebrachten Stellungnahmen und teilt das Ergebnis der Prüfung den Absendern mit. Haben mehr als 50 Personen Stellungnahmen mit im Wesentlichen gleichem Inhalt abgegeben, kann die Mitteilung des Ergebnisses der Prüfung dadurch ersetzt werden, dass Einsicht in das Ergebnis beim Verband, einem Stadtkreis oder einem Landkreis der Region während der Sprechzeiten ermöglicht wird. Darauf wird gegebenenfalls durch öffentliche Bekanntmachung hingewiesen.

Personenbezogene Daten werden in diesem Verfahren zur Erfüllung einer in der Zuständigkeit des Verbandes Region Karlsruhe liegenden öffentlichen Aufgabe unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) entsprechend der Datenschutzerklärung des Verbandes (https://www.region-karlsruhe.de/datenschutzerklaerung/) verarbeitet. Die Datenverarbeitung kann auch zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erfolgen. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 4 LDSG i.V.m. Artikel 6 Abs. 1 lit e) DS-GVO sowie Artikel 6 Abs. 1 lit c) DS-GVO. Die Datenschutzerklärung enthält nähere Informationen zum Auskunftsrecht, zum Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung, zum Recht auf Widerspruch und Beschwerde. Sie liegt auch bei den zur Einsicht bereitgehaltenen Unterlagen aus.

Karlsruhe, 11.04.2025                           Dr. Christoph Schnaudigel, Landrat
                                                        Verbandsvorsitzender

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