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PresseInformation Nr. 14

Neuer Wind für die Region zwischen Bühl und Waghäusel

Karlsruhe/Oberderdingen. Gestern (07.12.2022) tagte zum letzten Mal in diesem Jahr die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein. Das oberste Entscheidungsgremiun des Planungsverbandes beschloss in der Aschingerhalle in Oberderdingen unter anderem die Aufstellung einer neuen Teilfortschreibung des Regionalplans zum Thema Windenergie. „Für den Regionalverband ein brisantes Thema, denn erst vor zwei Jahren wurde ein bestehender Wind-Regionalplan aufgrund von Klagen gerichtlich aufgehoben” erläutert Verbandsdirektor Matthias Proske. Im Rahmen der Regionalen Planungsoffensive des Landes nimmt der Regionalverband nun einen neuen Anlauf, um rechtssichere Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen.

Veränderte politische und rechtliche Rahmenbedingungen machen die neue Planung erforderlich, so der Regionalverband. Demnach nehme der Paragraph 4b des erst 2021 novellierten Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg die Regionalplanung in die Pflicht, Flächen für die erneuerbaren Energien bereitzustellen. In seinem Vortrag in der Verbandsversammlung erläuterte der Verbandsdirektor die veränderte Rechtslage. Proske führte aus, dass zum 1. Februar 2023 das Gesetz zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land – „Wind-an-Land-Gesetz“ – in Kraft tritt. Das umfasse die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes sowie Änderungen im Baugesetzbuch, im Raumordnungsgesetz und im Erneuerbare-Energien-Gesetz. Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz habe der Bundesgesetzgeber sogenannte Flächenbeitragswerte für die einzelnen Bundesländer vorgegeben. Danach habe Baden-Württemberg bis Ende 2027 insgesamt 1,1 Prozent und bis zum Jahresende 2032 dann letztlich 1,8 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung planungsrechtlich zu sichern. Dieser Wert von fast zwei Prozent der Fläche soll dabei eins zu eins auf die zwölf Regionen des Landes übertragen werden.

Für die Region Mittlerer Oberrhein entspricht der Flächenbeitragswert von 1,8 Prozent genau 3.854 Hektar, die als Gebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen planungsrechtlich zu sichern sind. „Eine Fläche, die zusammengenommen in etwa der Hälfte aller Industrie- und Gewerbeflächen in der Region entspricht“, veranschaulichte der Verbandsdirektor.

Sollte es dem Regionalverband nicht gelingen, die Flächenbeitragswerte bis nach Ablauf der im Gesetz benannten Stichtage zu erreichen, trete überall in der Region die sogenannte „Super-Privilegierung“ in Kraft. Das bedeutet, dass geplanten Windenergievorhaben, weder der Regionalplan noch Flächennutzungspläne der Kommunen entgegengehalten werden können. „Das käme einem kompletten räumlichen Steuerungsverlust gleich – Anlagen könnten überall dort aufgestellt werden, wo sich Projektierer und Grundstückseigentümer einig werden und keine sonstigen Belange gegen die Errichtung sprechen“, stellt Proske klar. Auch für die Gemeinden der Region ändern sich damit die Rahmenbedingungen für die Windenergieplanung. Dabei stellen sich insbesondere die Neuregelungen im Baurecht als echte Beschleuniger heraus: „Bei voneinander abweichenden Flächendarstellungen auf regionaler und auf kommunaler Ebene wird sich der Regionalplan bereits im Entwurfsstadium schon durchsetzen. Wir raten den Kommunen in der Region deshalb, sich den Aufwand für eine eigene Windenergieplanung zu sparen“, so Proske. „Wir freuen uns jedoch über die konstruktive Zusammenarbeit mit den kommunalen Partnern bei der Suche nach geeigneten Standorten und reichen dazu allen Kommunen die Hand“.

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