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PresseInformation Nr. 22

Gerichtstermin für „Windkraftplanung“

Karlsruhe/Mannheim. Am 19. November um 10 Uhr beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in  Mannheim die Verhandlung zur „Windkraftplanung“ des Regionalverbandes. Konkret geht es um die Normenkontrollanträge der Städte Baden-Baden und Ettlingen sowie der Gemeinden Forbach und Malsch für die seit August 2017 rechtskräftige Vorrangplanung für regionalbedeutsame Windkraftanlagen. Bereits vor zwei Jahren gingen dazu über 40 Aktenordner aus der Verbandsverwaltung zur Überprüfung an das oberste Verwaltungsgericht von Baden-Württemberg. „Darin stecken sieben Jahre harte Arbeit, vor allem die Unterlagen zur umfangreichen Bürgerbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung“, so Verbandsdirektor Gerd Hager. „Die verstärkte Klimadebatte der letzten beiden Jahre zeigt, dass wir frühzeitig den richtigen Weg eingeschlagen haben. Wir freuen uns auf die Verhandlung, von der wir uns weit über den Einzelfall hinausreichende Erkenntnisse für die Windkraftplanung und die Regionalplanung versprechen. Ganz gleich, wie das Normenkontrollverfahren ausgeht, werden wir unsere aktive Klimaschutzstrategie fortsetzen“, so Hager.

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