Karlsruhe/Rastatt. „Mit dem heutigen Satzungsbeschluss für den Teilplan „Solarenergie“ hat der Verband Region Karlsruhe nun seinen ersten Meilenstein im Rahmen der regionalen Planungsoffensive erreicht“, äußerte sich der Verbandsvorsitzende Dr. Christoph Schnaudigel zufrieden. Der Karlsruher Landrat bezog sich auf die landesweit koordinierte Initiative, um den Ausbau erneuerbarer Energien durch die Sicherung von geeigneten Flächen für die Nutzung von Windkraft und Photovoltaik zu beschleunigen.
Im Rastatter Kreistagssaal haben die Mitglieder der Verbandsversammlung am 17.09.2025 mit großer Mehrheit den nun planerisch fixierten Gebieten für Freiflächenphotovoltaikanlagen zugestimmt. Konkret sind es 69 Vorranggebiete mit einer Gesamtfläche von 685 Hektar, das größte davon mit 45 Hektar in Graben-Neudorf. Bei den festgelegten Flächen handelt es sich in der Regel um Gebiete, die für die PV-Nutzung prädestiniert und für andere Nutzungen weniger gut geeignet sind, wie schadstoffbelastete Areale oder Deponieflächen und Räume entlang von oder zwischen Verkehrslinien.
Der Verband hat für die Sicherung dieser Flächen aber auch Baggerseen in den Blick genommen und zwölf passende Gewässer identifiziert. Dort könnte theoretisch, ohne wesentliche Einschränkung des Natur- und Artenschutzes oder von vorhandenen Freizeitnutzungen, Energie für umgerechnet 18.000 Haushalte gewonnen werden, ohne weiteres Freiland in Anspruch zu nehmen. In Bad Schönborn ist bereits eine schwimmende Photovoltaik-Anlage in Betrieb. Es ist die derzeit größte Anlage dieser Art in Deutschland.
Insgesamt hat die Verbandsverwaltung seit Beginn der Planungen im Februar 2022 im Rahmen von zwei Beteiligungsrunden rund 180 Stellungnahmen von den Trägern öffentlicher Belange und aus der Öffentlichkeit bearbeitet. Thematischer Schwerpunkt der Anmerkungen waren insbesondere der Natur- und Artenschutz aber auch die Vereinbarkeit mit anderen großen Ausbauvorhaben beispielsweise von Stromtrassen und Schienenwegen.
Bereits im letzten Regionalplan aus dem Jahr 2003 hatte der Verband als Erster in Baden-Württemberg bereits 160 Hektar für die Solarenergienutzung im Freiland vorgemerkt. Allerdings war diese Planung nach dem neuen Klimagesetz (KlimaG BW) zu unverbindlich und wies in Summe auch zu wenig Flächen aus. Gesetzlich gefordert sind 0,2 Prozent der Regionsfläche. Die neue Teilfortschreibung Solarenergie umfasst nun 0,32 Prozent und übertrifft dieses Ziel deutlich.
Der Teilplan besteht aus ergänzenden Karten zur Raumnutzungskarte des Regionalplans 2025, einem Umweltbericht und einem Textteil. Die Kommunen als Träger der Bauleitplanung sind darin unter anderem aufgefordert, die regionale Flächenkulisse durch eigene Planungen sinnvoll zu ergänzen. Die Ausgestaltung sollte flächeneffizient sowie umweltschonend sein, so die Verbandsverwaltung.
Das Planwerk wird nun beim für die Genehmigung zuständigen Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen als oberster Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde angezeigt. Wenn von dort nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten unter Angabe von Gründen rechtliche Einwendungen erhoben werden, macht der Verband Region Karlsruhe die Anzeige öffentlich bekannt. Damit wird der Plan verbindlich.