Gesamtfortschreibung des Regionalplans
Die Verbandsversammlung des Verbands Region Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 28.05.2025 die Gesamtfortschreibung des Regionalplans aus dem Jahr 2003 als Satzung beschlossen. Im Anschluss hat die Geschäftsstelle den beschlossenen Regionalplan im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 13 LplG an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg übersandt. Wenn das Ministerium nicht innerhalb von 6 Monaten Einwände gegen den neuen Regionalplan erhebt, kann dieser anschließend im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten (ca. Dezember 2025).