Teilfortschreibung Solarenergie
Die Verbandsversammlung des Verbands Region Karlsruhe hat in ihrer Sitzung am 17.09.2025 die Teilfortschreibung "Solarenergie" des Regionalplans als Satzung beschlossen. Im Anschluss wird die Geschäftsstelle die beschlossene Teilfortschreibung im Rahmen des Anzeigeverfahrens nach § 13 LplG an das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg übersenden. Wenn das Ministerium nicht innerhalb von 3 Monaten Einwände gegen die Teilfortschreibung erhebt, kann dieser anschließend im Rahmen einer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft treten (Ende Dezember 2025).
Unter diesem Link finden Sie die Unterlagen der Teilfortschreibung, so wie sie von der Verbandsversammlung beschlossen wurden.