Aufgaben

Die Aufgabe der Regionalplanung besteht in erster Linie in der Konkretisierung der Ziele der Landesplanung und -entwicklung sowie der überörtlichen Abstimmung raumbedeutsamer Planungen. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein.

  • Hauptaufgabe des Verbands ist die Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans für das Verbandsgebiet.
  • Eine weitere Pflichtaufgabe des Verbandes ist die Aufstellung und Fortschreibung des Landschaftsrahmenplans

Weitere Aufgaben sind

  • die Beratung der Träger der Bauleitplanung und anderer öffentlicher und privater Planungsträger durch Beteiligung bei der Aufstellung von Plänen,
  • die Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und fachlicher Entwicklungspläne,
  • die Mitwirkung bei Raumordnungsverfahren und
  • die Mitwirkung bei Fachplanungen des Landes.

Eine Vielzahl von öffentlichen Aufgaben kann heute nicht mehr allein von den Gemeinden oder Kreisen gelöst werden, sondern muss im größeren, regionalen Zusammenhang angegangen werden. Nachdem sich die Regionalverbände wiederholt als Moderatoren und Koordinatoren für regionale Problemlösungen bewährt haben, werden zu ihrer klassischen Planungs- und Beratungstätigkeit in Zukunft zunehmend Managementaufgaben im regionalen Maßstab hinzukommen (s.a. Regionalmanagement) .