Organisation

Rechtsform: Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Organe: Organe des Regionalverbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende

Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Regionalverbands. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des Regionalverbands, soweit nicht der Verbandsvorsitzende kraft Gesetzes zuständig ist. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Kreisräten und den Landräten der Landkreise sowie von den Gemeinderäten und den Oberbürgermeistern der Stadtkreise gewählt. Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein besteht aktuell aus 80 Mitgliedern aus 9 Parteien/Wählervereinigungen.