Planung

Regionalplan 2025 tritt in Kraft

Der neue Regionalplan des Verbands Region Karlsruhe ist seit heute (15.12.2025) in Kraft. Die nunmehr vierte Auflage des regionalen Planwerkes löst seinen Vorgänger aus dem Jahr 2003 sowie dessen zahlreiche Teilfortschreibungen und Änderungen ab. Einzig die Fortschreibung aus dem Jahr 2015 zum Thema Oberflächennahe Rohstoffe – Kies und Sand gilt weiterhin. 

Herzstück des Plans ist die Raumnutzungskarte, die im Maßstab 1:50.000 die verschiedenen Flächennutzungen steuernd abbildet. Die größeren Funktionszusammenhänge verdeutlicht die ergänzende Strukturkarte, die die Zentralen Orte und die Entwicklungsachsen festlegt, an denen sich insbesondere die Siedlungs- und die Verkehrsentwicklung orientieren. Der erläuternde Textteil enthält die zugehörigen Regelungen. Behörden haben den Regionalplan bei ihren Entscheidungen zu beachten. „Mit dem neuen Regionalplan erhalten wir ein aktuelles Kursbuch für die weitere Entwicklung der Region. Darin legen wir unter anderem fest, wo Gewerbe, Wohnen, Verkehr, Rohstoffabbau oder Freiraumschutz stattfinden soll – eine breite Palette und ein bunter Blumenstrauß der unterschiedlichen Nutzungen, die allesamt ihren Raum brauchen“, erläutert Verbandsdirektor Matthias Proske. 

Mit seinem Inkrafttreten erreicht der neunjährige Aufstellungsprozess sein Ziel. In zahlreichen Gesprächen mit Kommunen und Fachbehörden sowie zwei offiziellen Beteiligungsrunden in den Jahren 2021 und 2024 wurden insgesamt rund 4.000 Argumente vorgebracht. „Der mehrjährige Planungsprozess hat sich gelohnt. Wir haben Hunderte Stellungnahmen erhalten, ausgewertet, abgewogen und in den Plan eingearbeitet. Das Planwerk ist rund und ausgewogen“, zeigt sich Proske zufrieden. 

Seit 2022 sind zusätzlich zwei Teilfortschreibungen zu den Themen Solarenergie und Windenergie in Arbeit. Die Fortschreibung zur Solarenergie tritt voraussichtlich Anfang 2026 in Kraft. „Die Steuerung der Windenergienutzung läuft in einem separaten Planungsprozess, der am kommenden Mittwoch (17.12.) mit dem Satzungsbeschluss enden wird. Er ergänzt den nun rechtskräftigen Plan. Die Rechtskraft des Wind-Planes erwarten wir für das Frühjahr 2026. Dieser wird sich dann nahtlos in den Gesamtplan einfügen,“ so der Verbandsdirektor abschließend. 

Den neuen Regionalplan finden Sie hier