Nach einem intensiven Planungsprozess hat der Verband Region Karlsruhe nun einen bedeutenden Meilenstein für die künftige Entwicklung der Windenergienutzung in der Region Karlsruhe erreicht. In ihrer heutigen Sitzung (17.12.2025) in Karlsruhe hat die Verbandsversammlung den Satzungsbeschluss für die Teilfortschreibung Windenergie des Regionalplans 2025 gefasst. Mit großer Mehrheit haben die Mitglieder des obersten Verbandsgremiums den Weg frei gemacht für den Ausbau der Windenergie in der Region. Künftig gibt der Regionalplan vor, wo Windenergieanlagen zulässig sein können, legt aber auch fest, wo dies nicht geht.
„Dieser Beschluss markiert den Abschluss eines langwierigen, hochkomplexen und schwierigen Planungsprozesses zu einem polarisierenden Thema, der nicht nur planerisches und technisches Fachwissen voraussetzt, sondern auch die kommunalen Belange bestmöglich berücksichtigt“, erklärt der Verbandsvorsitzende Dr. Christoph Schnaudigel. „Mit dieser politischen Entscheidung schaffen wir die notwendigen Rahmenbedingungen, um die Windenergie an den nach objektiven Kriterien ausgewählten Standorten auszubauen“, so der Karlsruher Landrat weiter, „Dass die nun festgelegten Gebiete teilweise auch kritisch gesehen werden, war zu erwarten“. Doch gerade der jüngste Bürgerentscheid in Bruchsal zeige nach Schnaudigels Auffassung aber auch, dass die Windenergienutzung oft zwar lautstark, aber nicht unbedingt immer mehrheitlich abgelehnt werde.
Die gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes Baden-Württemberg sehen die raumordnerische Flächensicherung für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche vor. Der Verband hat das vorgegebene gesetzliche Flächenziel mit dem Satzungsbeschluss knapp, aber deutlich erreicht: Konkret sichern die 52 Vorranggebiete 1,9 Prozent der Regionsfläche für die Nutzung von Windenergie. In diesen Gebieten genießt die Windenergienutzung Priorität vor anderen Nutzungen. Zum Bau von Windenergieanlagen wird jedoch niemand verpflichtet. „Wir reservieren die Flächen für die Windenergienutzung. Ob dort dann auch tatsächlich Windenergieanlagen entstehen, entscheiden die Flächeneigentümer und die Anlagenbetreiber, die dafür noch eine Genehmigung der Landratsämter benötigen“, erläutert Verbandsdirektor Prof. Dr. Matthias Proske die rechtliche Wirkung der Vorranggebiete.
Im Zusammenhang mit dem heutigen Beschluss wurde ein besonders strittiges Vorranggebiet namens „Rote Lache“, das noch im ersten und im zweiten Planentwurf enthalten war, aus dem Verfahren ausgeklammert. Der Verband hat die Entscheidung über die Zukunft des Gebietes damit vertagt, um mit dem Abschluss des sonstigen Verfahrens Planungssicherheit zu schaffen. Notwendig wurde dies, weil dem Verband lange nach den offiziellen Beteiligungsverfahren, aber noch kurz vor dem Satzungsbeschluss weitere Stellungnahmen aus Sicht des Denkmalschutzes zugegangen waren, die inhaltlich nicht mehr abschließend geprüft werden konnten.
Im Verlauf des Planungsprozesses, der seit dem Jahr 2022 über drei Jahre und zwei formelle Beteiligungsrunden in den Jahren 2024 und 2025 hinweg durchgeführt wurde, sind rund 15.000 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von den beteiligten Trägern öffentlicher Belange eingegangen. Diese wurden umfassend geprüft und soweit möglich in die Planaufstellung integriert, um eine ausgewogene Lösung zu entwickeln. Dabei standen der Schutz des Menschen sowie von Natur und Landschaft unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten im Vordergrund.
„Mit dem Planwerk haben wir den Grundstein für eine klimafreundliche Energieversorgung gelegt. Ich bin froh, dass wir die Diskussionen über dieses emotionale Thema immer sachlich führen konnten und den Planungsprozess nun auch zum Abschluss gebracht haben“, erklärt Proske. Er zeigt sich zuversichtlich, dass die Windenergienutzung in der Region damit an den dafür am besten geeigneten Standorten im Interesse des Allgemeinwohls erfolgen kann.
