Heute (29.01.2026) tritt der Teilplan des Verbandes Region Karlsruhe zur Nutzung von Solarenergie auf Freiflächen in Kraft. Damit haben Kommunen und Projektentwickler Planungssicherheit.
„Die erste Hälfte der regionalen Planungsoffensive in unserer Region ist damit abgeschlossen und das Flächenziel der Landesregierung für Freiflächenphotovoltaik rechtzeitig erfüllt“, zeigt sich der Verbandsvorsitzende Dr. Christoph Schnaudigel erfreut. „Der Teilplan für die Windenergie, die andere Hälfte, ist ebenfalls bereits auf der Zielgeraden“.
Der neue Solarplan beinhaltet knapp siebzig Vorranggebiete. Zusammen umfassen diese 685 Hektar, die größte davon 45 Hektar. In der Regel handelt es sich dabei um Gebiete, die für andere Nutzungen weniger gut geeignet sind, wie Deponieflächen oder schadstoffbelastete Areale und Räume entlang von oder zwischen Verkehrslinien. Zusätzlich weist der Plan zwölf Flächen für schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf Baggerseen aus. Gesetzlich ist die Sicherung von 0,2 Prozent der Regionsfläche gefordert. Die neue Teilfortschreibung Solarenergie übertrifft mit 0,32 Flächenprozent dieses Ziel deutlich.
„Bei diesen Vorranggebieten handelt es sich um die regionalen Beststandorte für die Solarenergienutzung auf Freiflächen“, erläutert Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske. „Der Plan ist ein wichtiger Baustein für eine resiliente Energieversorgung und ergänzt die vom Landesgesetzgeber geforderte Öffnung der Regionalen Grünzüge außerhalb der naturschutzsensibelsten Bereiche für Freiflächenphotovoltaik, die der Verband bereits mit der Gesamtfortschreibung umgesetzt hat“.
Der Solarplan konnte mit der heutigen Veröffentlichung der Bekanntmachung auf der Homepage des Verbandes relativ zeitnah in Kraft treten, nachdem die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde innerhalb einer Dreimonatsfrist keine Einwände geltend gemacht hat.
Das ist laut Verband eine Folge der Planungsbeschleunigung. Früher hätten Planfortschreibungen gut und gerne rund ein Jahr Genehmigungszeit in Anspruch genommen. Durch die Änderung des Landesplanungsgesetzes und die Umstellung auf das sogenannte Anzeigeverfahren kann die erste Teilfortschreibung des Regionalplans 2025, nach Satzungsbeschluss im Oktober, nun bereits in Kraft treten.
Der Teilplan besteht aus ergänzenden Karten zur Raumnutzungskarte des Regionalplans 2025, einem Umweltbericht und einem Textteil. Das Dokument ist hier zu finden.
