Landschaftsrahmenplan

Landschaftsrahmenplan

Der Landschaftsrahmenplan ist nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg eine Pflichtaufgabe der Regionalverbände. Seine Aufgabe ist, die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen für den Erhalt und die Entwicklung von Natur und Landschaft für die Region darzustellen und zu begründen. Er ist nicht mit anderen Belangen und Nutzungsansprüchen abgewogen und entfaltet somit keine unmittelbare Rechtswirkung. Die Verbandsversammlung des Verbands Region Karlsruhe hat am 4. Dezember 2019 den Landschaftsrahmenplan beschlossen. 

Die Inhalte des Landschaftsrahmenplans sind Grundlage für die Freiraumfestlegungen sowie die Umweltprüfung der Gesamtfortschreibung des Regionalplans. Darüber hinaus sind sie bei kommunalen Planungen, Fach- und Vorhabenplanungen zu berücksichtigen.


Dokumente des Landschaftsrahmenplans


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Karte 1

Landschaftsrahmenplan Karte 1 Nordblatt


Landschaftsrahmenplan Karte 1 Südblatt

Karte 2

Landschaftsrahmenplan Karte 2 Nordblatt


Landschaftsrahmenplan Karte 2 Südblatt

Ergänzende Materialien

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Klimastudie

Die Klimastudie ist eine Grundlage für den Landschaftsrahmenplan. Mehr dazu ...