Landschaftsrahmenplan
Der Landschaftsrahmenplan ist nach dem Naturschutzgesetz Baden-Württemberg eine Pflichtaufgabe der Regionalverbände. Seine Aufgabe ist, die Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen für den Erhalt und die Entwicklung von Natur und Landschaft für die Region darzustellen und zu begründen. Er ist nicht mit anderen Belangen und Nutzungsansprüchen abgewogen und entfaltet somit keine unmittelbare Rechtswirkung. Die Verbandsversammlung des Verbands Region Karlsruhe hat am 4. Dezember 2019 den Landschaftsrahmenplan beschlossen.
Die Inhalte des Landschaftsrahmenplans sind Grundlage für die Freiraumfestlegungen sowie die Umweltprüfung der Gesamtfortschreibung des Regionalplans. Darüber hinaus sind sie bei kommunalen Planungen, Fach- und Vorhabenplanungen zu berücksichtigen.




