Aufgaben

Aufgaben

Die Aufgabe der Regionalplanung besteht in erster Linie in der Konkretisierung der Ziele der Landesplanung und -entwicklung sowie der überörtlichen Abstimmung raumbedeutsamer Planungen. Sie nimmt damit eine vermittelnde Stellung zwischen staatlicher und kommunaler Planung ein.

  • Hauptaufgabe des Verbands ist die Aufstellung und Fortschreibung des Regionalplans für das Verbandsgebiet.
  • Eine weitere Pflichtaufgabe des Verbandes ist die Aufstellung und Fortschreibung des LandschaftsrahmensplansWeitere Aufgaben sind:
  • die Beratung der Träger der Bauleitplanung und anderer öffentlicher und privater Planungsträger durch Beteiligung bei der Aufstellung von Plänen,
  • die Mitwirkung bei der Aufstellung und Fortschreibung des Landesentwicklungsplans und fachlicher Entwicklungspläne,
  • die Mitwirkung bei Raumordnungsverfahren und
  • die Mitwirkung bei Fachplanungen des Landes.

Eine Vielzahl von öffentlichen Aufgaben kann heute nicht mehr allein von den Gemeinden oder Kreisen gelöst werden, sondern muss im größeren, regionalen Zusammenhang angegangen werden. Nachdem sich die Regionalverbände wiederholt als Moderatoren und Koordinatoren für regionale Problemlösungen bewährt haben, werden zu ihrer klassischen Planungs- und Beratungstätigkeit in Zukunft zunehmend Managementaufgaben im regionalen Maßstab hinzukommen.


Organigramm

Rechtsform: Der Verband Region Karlsruhe ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

Organe: Organe des Verbandes sind die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende

Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Verbands. Sie entscheidet über alle Angelegenheiten des Verbands, soweit nicht der Verbandsvorsitzende kraft Gesetzes zuständig ist. Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden von den Kreisräten und den Landräten der Landkreise sowie von den Gemeinderäten und den Oberbürgermeistern der Stadtkreise gewählt. Die Verbandsversammlung des Verbands Region Karlsruhe besteht aus 80 Mitgliedern.