Windenergie: Neue Beteiligungsrunde gestartet

KARLSRUHE. Am 3. August startet ein erneutes Beteiligungsverfahren zum Regionalplankapitel „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“. Das beschloss die Verbandsversammlung Anfang Juli in öffentlicher Sitzung. Anlass für diesen zusätzlichen Verwaltungsschritt sind rechtliche Hinweise der obersten Genehmigungsbehörde zu dem dort Anfang 2026 eingereichten Planentwurf. 

Der Beteiligungszeitraum beginnt am 03.08.2026 und dauert bis zum 03.09.2026. Behörden, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger erhalten in dieser Zeit die Gelegenheit, zu den vorgesehenen geringfügigen Planänderungen Stellung zu nehmen. Anschließend wertet die Verbandsverwaltung die eingegangenen Anregungen aus und legt die Ergebnisse der Verbandsversammlung zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vor. Mit der erneuten Beteiligung verfolgt der Verband das Ziel, das Planwerk zügig und rechtssicher zum Abschluss zu bringen. 

Die Teilfortschreibung Windenergie war von der Verbandsversammlung zuletzt am 17.12.2025 als Satzung beschlossen und anschließend dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen in Stuttgart angezeigt worden. Im Rahmen der Rechtsprüfung hat die oberste Genehmigungsbehörde im Mai Einwendungen erhoben. Nach ihrer Auffassung fehlt bislang eine eindeutige Regelung für den Fall, dass sich Vorranggebiete für die Windenergienutzung räumlich mit anderen überlagern. Gemeint sind Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz, zur Sicherung von Wasservorkommen oder für die Landwirtschaft. Ohne diese Klarstellung könne der Regionalplan derzeit nach Ansicht des Ministeriums nicht in Kraft treten.

Die am 03.08.2026 beginnende erneute Beteiligung dient dazu, diese Ergänzung in den Plan aufzunehmen und den Regionalplan auf eine belastbare rechtliche Grundlage zu stellen. In das bevorstehende Beteiligungsverfahren integriert die Verbandsverwaltung außerdem die zuvor schon vorgesehene Herausnahme des Vorranggebietes „Rote Lache“ auf Gernsbacher Gemarkung. Dieses Gebiet war nicht Bestandteil des Satzungsbeschlusses Ende 2025 und die Herausnahme sollte ohnehin einer erneuten Beteiligung zugeführt werden. Hintergrund waren vom Ministerium geäußerte Bedenken hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen in diesem Bereich aus Gründen des Denkmalschutzes. Die Verbandsversammlung hatte damals entschieden, über die endgültige Herausnahme des Gebiets erst zu entscheiden, wenn sich alle Beteiligten hierzu nochmals geäußert haben. Diese Beteiligung wurde zunächst zurückgestellt, um die Rechtsprüfung der übrigen Teilfortschreibung abzuwarten. Darüber hinaus bleiben laut Verband die Planungen unverändert, also Lage und Zuschnitte der bereits vorgesehenen Vorranggebiete. 

Verbandsdirektor Prof. Dr. Matthias Proske erläutert das Vorgehen der Beteiligung: „Die Möglichkeit, zum Planentwurf Stellung nehmen zu können, beschränkt sich kraft Gesetzes auf die vorgenommenen Änderungen. Denn alles Andere wurde bereits im Dezember 2025 von der Verbandsversammlung beschlossen. Zur Erleichterung haben wir diese Änderungen in den Unterlagen kenntlich gemacht.“

Hier geht es zu den Beteiligungsunterlagen: Laufende Verfahren | Verband Region Karlsruhe