Der Gemeinsame Ausschuss des Verbandes Region Rhein-Neckar und des Verbandes Region Karlsruhe hat sich in seiner Sitzung am Freitag, den 17. April 2026 im Bürgerhaus Linkenheim-Hochstetten intensiv mit dem weiteren Verfahren zur Neu- und Ausbaustrecke Mannheim–Karlsruhe befasst. Im Mittelpunkt standen dabei die nächsten Planungsschritte, die möglichen Auswirkungen des geplanten Infrastruktur-Zukunftsgesetzes des Bundes sowie die Frage einer verlässlichen Finanzierung des Vorhabens.
Die Neu- und Ausbaustrecke Mannheim–Karlsruhe ist für beide Regionen ein zentrales Infrastrukturprojekt. Sie soll dringend benötigte zusätzliche Kapazitäten auf einer der wichtigsten Nord-Süd-Verbindungen Europas schaffen und den Schienenverkehr im Südwesten leistungsfähiger und robuster machen. Entsprechend deutlich fiel im Gemeinsamen Ausschuss das Signal aus, dass beide Regionen weiterhin hinter dem Projekt und seiner verkehrlichen Bedeutung stehen.
Klares Signal aus der Region Rhein-Neckar
Für die Region Rhein-Neckar ist positiv, dass sich die von der DB InfraGO vorgestellte Vorzugsvariante im südlichen Abschnitt mit dem zuvor abgestimmten regionalen Vorschlag deckt. Zugleich besteht aus Sicht der Region weiterhin deutlicher Nachbesserungsbedarf, insbesondere beim Lärmschutz. Für den Raum Mannheim bleibt zudem zentral, dass eine tragfähige Gesamtlösung für den Schienenkorridor nur mit einer Untertunnelung des Stadtgebietes erreicht werden kann.
„Die Neu- und Ausbaustrecke Mannheim–Karlsruhe ist für die Zukunftsfähigkeit unserer Region von zentraler Bedeutung. Dass die Region geschlossen hinter dem Vorhaben steht, ist ein starkes Signal. Jetzt kommt es darauf an, die berechtigten Interessen der Kommunen und der Menschen vor Ort im weiteren Verfahren konsequent zu berücksichtigen – insbesondere beim Lärmschutz und mit Blick auf eine überzeugende Lösung für den Raum Mannheim“, betont Landrat Stefan Dallinger, Vorsitzender der Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar.
Region Karlsruhe fordert Verlässlichkeit
Die Region Karlsruhe unterstrich ebenfalls die Bedeutung des Vorhabens und dessen Impulse für den europäischen Schienenverkehr. Gleichzeitig machte der Ausschuss deutlich, dass weiterhin fachliche Fragen offen sind, etwa zur künftigen Führung der Verkehre in Richtung Karlsruhe und Stuttgart sowie zur Bewertung einzelner Trassenabschnitte. Der Verband Region Karlsruhe begleitet das Verfahren deshalb weiterhin eng und mit der gebotenen Sorgfalt.
„Die Region Karlsruhe steht nach wie vor hinter dem Projekt. Zugleich erwarten wir für das weitere Verfahren belastbare fachliche Grundlagen, Transparenz und Verlässlichkeit. Entscheidend ist nun, dass Planung und Finanzierung so abgesichert werden, dass dieses wichtige Infrastrukturvorhaben zügig und nachvollziehbar weiterentwickelt werden kann“, erklärt Landrat Dr. Christoph Schnaudigel, Vorsitzender der Verbandsversammlung des Verbandes Region Karlsruhe.
Infrastruktur-Zukunftsgesetz und Finanzierung im Blick
Der Ausschuss erörterte, welche Auswirkungen das geplante Infrastruktur-Zukunftsgesetz auf das weitere Verfahren haben könnte. Dieses sieht vor, die Raumverträglichkeitsprüfung für Schienenwege des Bundes künftig grundsätzlich entfallen zu lassen, sofern kein Widerspruch der zuständigen Raumordnungsbehörde erfolgt. Für die beiden Regionalverbände bleibt jedoch vor allem entscheidend, dass unabhängig von verfahrensrechtlichen Änderungen die planerischen und finanziellen Voraussetzungen für eine zügige Umsetzung geschaffen werden.
Von besonderer Bedeutung ist aus Sicht beider Regionen die Frage der Finanzierung. Der Gemeinsame Ausschuss hat deutlich gemacht, dass die Planung und Realisierung der Neu- und Ausbaustrecke auskömmlich hinterlegt werden müssen. Gerade weil die vom Projekt berührten Regionen geschlossen hinter dem Vorhaben stehen, erwarten die Verbände nun auch auf Bundesebene ein klares Signal für die nächsten Schritte.
Weitere Themen der Sitzung
Neben dem Schwerpunkt zur Neu- und Ausbaustrecke Mannheim–Karlsruhe befasste sich der Gemeinsame Ausschuss auch mit aktuellen Neuregelungen im Bauplanungsrecht zur Beschleunigung bestimmter Bauvorhaben sowie mit dem Sachstand der regionalen Info- und Serviceplattform „Was geht Rhein-Neckar“.
