Windenergie: Neue Beteiligungsrunde für rechtssichere Planung

Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 08.07.2026 in Kuppenheim eine erneute Beteiligung zum Regionalplankapitel „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ beschlossen. Anlass sind rechtliche Hinweise des zuständigen Ministeriums in Stuttgart. Diese sind vor dem Inkrafttreten der Teilfortschreibung Windenergie zu berücksichtigen. Das höchste Verbandsgremium beauftragte nun die Verwaltung, die Unterlagen fertigzustellen und das Beteiligungsverfahren einzuleiten.

Die Teilfortschreibung Windenergie war von der Verbandsversammlung zuletzt am 17.12.2025 als Satzung beschlossen und anschließend dem Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen angezeigt worden. Im Rahmen der Rechtsprüfung hat das Ministerium im Mai Einwendungen erhoben. Nach seiner Auffassung fehlt bislang eine eindeutige Regelung für den Fall, dass sich Vorranggebiete für die Windenergienutzung räumlich mit anderen überlagern. Gemeint sind Vorranggebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz, zur Sicherung von Wasservorkommen oder für die Landwirtschaft. Ohne diese Klarstellung könne der Regionalplan derzeit nach Auffassung des Ministeriums nicht in Kraft treten.

Die nun eingeleitete Beteiligung dient dazu, diese Ergänzung in den Plan aufzunehmen und den Regionalplan auf eine belastbare rechtliche Grundlage zu stellen. „Die Energiewende braucht Planungssicherheit – für die Kommunen, für Projektträger und für die Menschen in der Region. Mit der erneuten Beteiligung schaffen wir die Voraussetzungen dafür, dass unser Regionalplan den rechtlichen Anforderungen entspricht und anschließend auf einer belastbaren Grundlage in Kraft treten kann. Dass wir hierfür noch einmal in die Beteiligung gehen, ist Ausdruck eines transparenten Planungsverfahrens“, sagt der Verbandsvorsitzende Dr. Christoph Schnaudigel.

In das bevorstehende Beteiligungsverfahren integriert die Verbandsverwaltung außerdem die zuvor schon vorgesehene Herausnahme des Vorranggebietes „Rote Lache“ auf Gernsbacher Gemarkung. Dieses Gebiet war bereits beim Satzungsbeschluss im Jahr 2025 von der Teilfortschreibung zurückgestellt worden. Hintergrund waren vom Ministerium geäußerte Bedenken hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit von Windenergieanlagen in diesem Bereich. Die Verbandsversammlung hatte damals entschieden, über die endgültige Herausnahme des Gebiets erst zu entscheiden, wenn sich alle Beteiligten hierzu nochmals geäußert haben. Dieses wurde zunächst zurückgestellt, um die Rechtsprüfung der übrigen Teilfortschreibung abzuwarten.

Darüber hinaus bleiben laut Verband die Planungen unverändert. Insbesondere ändern sich weder Lage noch Zuschnitt der vorgesehenen Vorranggebiete. „Die vom Ministerium angesprochenen Punkte betreffen ausschließlich die rechtliche Ausgestaltung des Regionalplans. An der fachlichen Planung selbst ändert sich nahezu nichts. Die vorgesehenen Vorranggebiete bleiben mit Ausnahme des bereits seit dem Satzungsbeschluss zurückgestellten Gebietes „Rote Lache“ in Lage und Zuschnitt unverändert. Die erneute Beteiligung gibt allen Interessierten Gelegenheit, sich zu den Anpassungen, das heißt zur Überlagerungsfähigkeit und zur Streichung des Gebiets Rote Lache zu äußern, bevor die Verbandsversammlung den Plan erneut beschließt“, erklärt der Verbandsdirektor Prof. Dr. Matthias Proske.

Behörden, Verbände sowie Bürgerinnen und Bürger erhalten im Rahmen der erneuten Beteiligung Gelegenheit, zu den geänderten Unterlagen Stellung zu nehmen. Das Beteiligungsverfahren wird umgehend eingeleitet, worüber der Verband noch gesondert informieren wird. Anschließend werden die eingegangenen Anregungen ausgewertet und der Verbandsversammlung zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. Mit der erneuten Beteiligung verfolgt der Verband das Ziel, die Teilfortschreibung Windenergie zügig und rechtssicher zum Abschluss zu bringen.