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PresseInformation Nr. 2

Innovative Energiekonzepte vor politischem Rückschlag

Karlsruhe. „Wir haben null Verständnis für die Haltung der Bundesregierung, schwimmende Photovoltaik-Anlagen bereits in der Erprobungsphase in ihrer Flächenausdehnung pauschal zu beschränken“, zeigt sich der Vorsitzende des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein enttäuscht auf jüngste Informationen aus Berlin. Für Landrat Dr. Christoph Schnaudigel ist diese Antwort auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU Bundestagsfraktion paradox, zumal vielerorts nach innovativen Verfahren für eine nachhaltige Energieversorgung gesucht und geforscht wird.

Photovoltaik-Anlagen auf Seen zu betreiben, unterstützt auch der Regionalverband. Angestoßen wurde die Diskussion mit dem „Floating PV-Vorhaben“ auf dem Stürmlinger See bei Durmersheim, über das mehrfach berichtet wurde. Geplant war dort ursprünglich, zunächst 30 Prozent der Wasserfläche mit Photovoltaik-Modulen zu bedecken und dies wissenschaftlich zu begleiten. Die restriktiven Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes lassen bislang jedoch höchstens einen PV-Flächenanteil von 15 Prozent zu, ohne dass hierfür eine wissenschaftliche Begründung vorläge. Diese Regelung betraf bereits die bald bundesweit größte und derzeit im Bau befindliche schwimmende PV-Anlage auf dem Philippsee in Bad Schönborn. Die dort geplanten 12 Hektar mussten auf 8,7 Hektar reduziert werden, für die dann das Landratsamt Karlsruhe im Mai 2023 die wasserrechtliche Erlaubnis erteilen und damit die Voraussetzung für deren Bau und Betrieb schaffen konnte.

Die Region hat im Blick auf den potenziellen Erkenntnisgewinn durch eine maßvolle Anpassung einer Pilotanlage am Stürmlinger See bereits Position bezogen. Ein entsprechendes Papier, dem ein breiter regionalpolitischer Konsens zugrunde liegt, ging bereits im Sommer an die Bundesminister Lemke und Habeck. In seinem Schreiben hatte der Regionalverband auf eine maßvolle Flächenanpassung im Rahmen der Photovoltaik-Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums und die Offenheit für "Experimentierklauseln" gemäß dem Reallaboregesetz verwiesen. Auf dieser Grundlage sollte diese innovative Idee weiterentwickelt und erforscht werden, um erneuerbare Energien ohne zusätzliche Flächeninanspruchnahme und unter Berücksichtigung der ökologischen Aspekte zu gewinnen.

Erst kürzlich hatte der Regionalverband an das Schreiben erinnert und auf Studien der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) verwiesen, nach denen Seebedeckungen von bis zu einem Viertel (25%) als gewässerökologisch vertretbar erachtet wurden.

„Wir haben seither auf Antwort und einen inhaltlichen Dialog gewartet und sind umso mehr enttäuscht, diese nun indirekt über die Reaktion auf die Anfrage aus dem Deutschen Bundestag zu erfahren“, kommentiert Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske. Die Antwort auf die kleine Anfrage vom 18.01.2024 sei eine klare Absage an jegliche Anpassungen oder mögliche Ausnahmen für schwimmende PV-Anlagen. „Dies stellt aus unserer Sicht einen erheblichen Rückschlag für Innovation und Energiewende dar“, so Proske weiter. Schwer nachvollziehbar sei diese pauschale Absage mit Blick auf die von der LUBW nahegelegte modellhafte Erforschung von Seebedeckungen, die über die als unbedenklich eingestuften 25 Prozent hinausgehen.

„Der Ausbau erneuerbarer Energien scheint in der Bundesregierung zwar priorisiert zu sein und wird schon gesetzlich mit dem überragenden öffentlichen Interesse definiert“, wundert sich Schnaudigel, „gleichzeitig werden jedoch Innovationen in diesem Bereich durch solch restriktive Vorgaben vollkommen unnötig erschwert.“ Er appelliert, offener für innovative Ansätze zu sein und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um eine klimafreundliche und nachhaltige Energieversorgung zu gewährleisten. „Die Region ist nach wie vor bereit, konstruktiv an Lösungen mitzuwirken und steht weiterhin als Erprobungsraum zur Verfügung“, so Verbandsvorsitzender Schnaudigel abschließend.

Quellen:
Kleine Anfrage: https://dserver.bundestag.de/btd/20/100/2010098.pdf, (Seite 4/ Frage 12)

LUBW: https://pd.lubw.de/10548

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