
Gesamtfortschreibung des Regionalplans
Aktuell wird der derzeit gültige Regionalplan für die Region Mittlerer Oberrhein fortgeschrieben. Die aktuelle Fortschreibung ist die vierte des Gesamtwerkes, nach 1980, 1993 und 2003.
Im Frühjahr 2021 wurde die erste Anhörung zur Fortschreibung des derzeit gültigen Regionalplans Mittlerer Oberrhein 2003 durchgeführt. Eingegangen sind 144 Stellungnahmen mit insgesamt rund 2300 Argumenten. Derzeit werden die Stellungnahmen ausgewertet und auf dieser Basis der Regionalplanentwurf überarbeitet. Dieser wird voraussichtlich im Jahr 2023 in die Anhörung gehen, mit einem Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung und damit einem Abschluss der Erarbeitung wird 2024 gerechnet. Verbindlich wird der Plan, wenn die anschließende Genehmigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen im Staatsanzeiger veröffentlicht wurde.
Planinhalte
Der Planentwurf enthält Festlegungen zur Räumlichen Entwicklung und Ordnung in der Region, zur Regionalen Siedlungsstruktur (Raumkategorien, Entwicklungsachsen, Zentrale Orte, Siedlungsentwicklung), zur Regionalen Freiraumstruktur (Regionale Grünzüge und Grünzäsuren, Gebiete für besonderen Freiraumschutz, Gebiete zur Sicherung von Wasservorkommen, Gebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz, Gebiete für Rohstoffvorkommen) und zur Regionalen Infrastruktur (Integrierte Infrastrukturentwicklung, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Schienenpersonennahverkehr, Güterverkehr, Flugverkehr, Fahrradverkehr, Energie). Die Themen Wind- und Solarenergie sind nicht Gegenstand der Gesamtfortschreibung. Sie werden in zwei gesonderten Teilfortschreibungen des Regionalplans bearbeitet. Die Informationen zu diesen Verfahren finden Sie hier: Teilfortschreibung Wind und Teilfortschreibung Solar.
Planungsgebiet
Zum Planungsgebiet gehören der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt, der Stadtkreis Karlsruhe und der Stadtkreis Baden-Baden.