Teilregionalplan Windenergie
Nach § 20 Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG) sind die Träger der Regionalplanung aufgefordert, in den Regionalplänen rechtzeitig Gebiete für die Nutzung der Windenergie festzulegen. Damit sollen die räumlichen Voraussetzungen für den Ausbau der erneuerbaren Energien geschaffen und die gesetzlichen Klimaschutzziele erreicht werden können.
Durch die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) zum 01.02.2023 ergibt sich für den Regionalverband Mittlerer Oberrhein die Pflicht, Vorranggebiete für Windenergieanlagen in einer Größenordnung von insgesamt mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche, d.h. 3.854 ha festzulegen. Außerhalb der von der Regionalplanung festzulegenden Vorranggebiete werden Windenergieanlagen nach § 249 Abs. 2 BauGB künftig nicht mehr privilegiert zulässig sein.
Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein verfügt derzeit über keinen gültigen Teilregionalplan zur räumlichen Steuerung der Windenergienutzung. Um die bundesgesetzlichen Flächenziele gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz zu erfüllen und bis zum gesetzlich geforderten Stichtag am 30.09.2025 eine Positivplanung zur Steuerung der Windenergie vorlegen zu können, hat die Verbandsversammlung am 07.12.2022 den Aufstellungsbeschluss zur Erstellung des Regionalplankapitels „Gebiete für regionalbedeutsame Windenergieanlagen“ gefasst und die Verwaltung damit beauftragt, mit der Planung zu beginnen. Gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) sind die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen von der Planaufstellung zu unterrichten, noch bevor ein Planentwurf vorliegt. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein hat die Träger Öffentlicher Belange (TÖB) mit Schreiben vom 19.12.2022 über den Planungsstart unterrichtet und durch Beschluss im Planungsausschuss am 15.03.2023 Planungskriterien festgelegt (rund 100), mithilfe derer methodisch nach den am besten geeigneten Gebieten für die Windenergienutzung gesucht werden kann. In einem ersten Planungsschritt wurde eine sog. Suchraumkulisse für die Region erarbeitet, die die gesetzlich geforderten 3.854 ha (1,8% der Regionsfläche) deutlich übersteigt. Innerhalb einiger dieser Flächen werden später die Vorranggebiete für Windenergie festgelegt werden. Der Regionalverband sucht dann also innerhalb der Suchräume nach geeigneten Vorranggebieten für Windenergie.
Sie haben bereits jetzt die Möglichkeit, sich an der Windenergieplanung des Regionalverbandes und der Suche nach den geeigneten Gebieten zu beteiligen. Aufgrund der Veröffentlichung der geänderten Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn und der dadurch notwendig gewordenen Überarbeitung der Suchraumkarte wird die informelle Beteiligung und damit die Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 31.10.2023 verlängert. Diese Beteiligung ersetzt nicht die gesetzlich vorgegebene Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 12 Abs. 3 Landesplanungsgesetz Baden-Württemberg. Diese wird voraussichtlich erst im Januar 2024 stattfinden.