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PresseInformation Nr. 33

Drei gegen Einen: Regionalverband verteidigt seine Windkraftplanung vor dem Verwaltungsgerichtshof

Karlsruhe/Mannheim. Morgen (19.11) um 10 Uhr beginnt vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Verhandlung wegen geplanter Vorranggebiete für regionalbedeutsame Windkraftanlagen in der Region Mittlerer Oberrhein. Kläger sind die Städte Baden-Baden und Ettlingen sowie die Gemeinde Malsch. Der Regionalverband Mittlerer Oberrhein wird vor Gericht von Verbandsdirektor Gerd Hager vertreten. „Ich nehme diese Herausforderung für den Regionalverband gerne an. Wir dürfen in Mannheim auf die Windstärke gespannt sein, gegen die sich mögliche Windkraftanlagen bereits auf dem Papier bewähren müssen“, so Hager.

Konkret bezweifeln die drei Kommunen die Gültigkeit der Teilfortschreibung des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein für das Kapitel Erneuerbare Energien vom Dezember 2015. Darin sind sogenannte Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt. Die Stadt Ettlingen bezieht ihre Klage auf die komplette Teilfortschreibung. Die Stadt Baden-Baden beklagt die Vorrang-festlegungen für die Gebiete „Kälbelskopf / Wettersberg“ und „Lindel / Hohberg / Maienplatz“. In Malsch ist es das Gebiet „Hohberg / Sulzberg / Birkenschlag“. Im Nachgang zur Verhandlung wird der Regionalverband eine erste Einschätzung abgeben.

Anlage: Karte mit den Vorranggebieten (pdf)

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