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Presseinformation Nr. 9

Windplanung: Frist für Bürgerbeteiligung bis 31.10.2023 verlängert

Anfang August (03.08.23), nachdem der Regionalverband Mittlerer Oberrhein die erste Suchraumkarte für Windenergieflächen bereits eine Woche veröffentlicht hatte, lieferte die Landesregierung Baden-Württemberg eine neue Fassung der Planungsgrundlage Windenergie und Auerhuhn. Aus diesem Anlass verlängert der Regionalverband nun die Möglichkeit zur Bürgerbeteiligung bis zum 31.10.2023.

Im neuen Papier der Landesregierung steht, wo das Auerhuhn besonders geschützt und keine Windenergieanlagen errichtet werden sollten. Damit bildet es eine wesentliche Grundlage für die Planung von Gebieten für die Windenergie im Schwarzwald. Durch die aktualisierte Fassung kommen nun neue Flächen hinzu, die für die Windenergie geeignet sind. An anderer Stelle wurden Gebiete verkleinert, die bislang noch als für die Windenergie grundsätzlich geeignet eingestuft waren. Dass es Änderungen geben könnte, hatte Matthias Proske, der Verbandsdirektor des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein, schon bei der Veröffentlichung der Suchraumkarten am 26.07.2023 durchblicken lassen.

Laut Regionalverband handelt es sich bei den Suchräumen um all jene Bereiche in der Region, die nach dem Verschneiden mit allen relevanten Planungskriterien als ganz grundsätzlich für die Windenergienutzung geeignet erscheinen. Zu den Kriterien gehören der Arten- und Naturschutz, Abstände zu Siedlungsflächen, Radareinrichtungen und anderen technischen Infrastrukturen.

„Alles in allem sind die Änderungen in unserer Suchraumkulisse jedoch überschaubar“, kommentiert Proske die Auswirkungen der vom Land nachgelieferten Planungsgrundlage. „Unter dem Strich kommen lediglich 85 Hektar Suchraum hinzu. Bei rund 16.000 Hektar Suchraum insgesamt, ist das marginal.“

Der Regionalverband muss nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundes und des Landes am Ende des Planungsprozesses in seinem Regionalplan 1,8 Prozent seiner Regionsfläche für Windenergieanlagen planungsrechtlich reservieren. „Das ist etwa ein Viertel dessen, was uns jetzt als Suchraum für eine Vorauswahl zur Verfügung steht. Die Aktualisierung des Auerhuhnpapiers ändert daran praktisch nichts“, so Proske.

Das derzeit laufende und nun verlängerte Beteiligungsverfahren für die Bürgerinnen und Bürger der Region führt der Regionalverband freiwillig durch. Es ist dem eigentlichen Beteiligungsverfahren vorgeschaltet, das für das erste Halbjahr 2024 vorgesehen ist. Über die Homepage des Regionalverbandes sind Anregungen und Hinweise schon zu diesem vergleichsweise frühen Zeitpunkt willkommen. Die Frist dafür war ursprünglich bis 30.09.2023 vorgesehen. „Dass wir den Zeitraum nun angesichts der vorgenommenen Änderungen an der Karte verlängern, ist selbstverständlich“, erklärt Proske abschließend.

Noch bis zum 31.10.2023 können nun Anregungen und Hinweise zur Suchraumkarte abgegeben werden.

(Zeichen: 2.810)

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