|   Nachrichten

PresseInformation Nr. 12

Regionalverband identifiziert Best-Standorte für Freiflächensolaranlagen

Öffentlichkeit ist bald dazu gefragt

Karlsruhe. Im Planungsausschuss des Regionalverbandes Mittlerer Oberrhein hat die Verbandsverwaltung gestern (13.12.) im Durmersheimer Rathaus ihren Entwurf des Teilregionalplans Solarenergie vorgestellt. Danach haben die Ausschussmitglieder die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange mit großer Mehrheit beschlossen. Die Planungsunterlagen sollen ab dem 27.12.2023 einsehbar sein.

Aufgrund der in allen Teilräumen der Region Mittlerer Oberrhein hohen Globalstrahlung biete die Nutzung der Solarenergie ein enormes Potenzial für die Energie- und Wärmewende, erklärte der Regionalverband. Neben Solaranlagen auf Dachflächen und baulichen Anlagen, seien aber auch Freiflächensolaranlagen notwendig, um die Klimaschutzziele zu erreichen.

Der Gesetzgeber hat die Regionalverbände in Baden-Württemberg verpflichtet, mindestens 0,2 Prozent ihrer Regionsflächen für die Photovoltaiknutzung planerisch zu sichern. Grundlage für die vorgeschlagenen Vorranggebiete in der Region Mittlerer Oberrhein sind die Planungskriterien, auf die sich die Ausschussmitglieder des Regionalverbandes bereits im Oktober 2022 verständigt hätten. Die nun präsentierten Vorranggebiete umfassen laut Sitzungsvorlage zusammen mehr als 1.000 Hektar, was ungefähr einem halben Prozent der Regionsfläche entspricht. Neben der Stromgewinnung durch Photovoltaik sollen auf diesen Flächen zukünftig aber auch Anlagen für Solarthermie, also zur Wärmeerzeugung, zulässig sein.

„Mit diesem Schritt haben wir den nächsten Meilenstein bei der Regionalen Planungsoffensive zur Umsetzung der Energiewende in unserer Region erreicht“, erläutert der Verbandsvorsitzende Dr. Christoph Schnaudigel.

„Die 76 Vorranggebiete sind die Flächen, die im regionalen Vergleich die höchste Eignung sowie die geringsten Nutzungskonflikte aufweisen, sozusagen unsere Best-Standorte“, erklärt der Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske. Für die Realisierung von Freiflächensolaranlagen ist mit Ausnahme der privilegierten Flächen längs von Autobahnen und zweigleisigen Schienenstrecken auch in den ausgewiesenen Vorranggebieten weiterhin ein kommunales Bauleitplanverfahren notwendig.

Die interessierte Öffentlichkeit hat vom 27.12.2023 bis einschließlich 02.02.2024 die Möglichkeit, zu dem Planentwurf gegenüber dem Regionalverband Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können beim Regionalverband Mittlerer Oberrhein, bei der Stadt Karlsruhe, beim Landratsamt Karlsruhe, beim Landratsamt Rastatt oder bei der Stadt Baden-Baden eingesehen werden.

Übersichtskarte mit Vorranggebieten Freiflächensolarenergie in der Region Mittlerer Oberrhein (pdf)

Zurück