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PresseInformation Nr. 8

Suchraumkarte Windenergienutzung: Beteiligung gestartet

Rheinstetten. Am 26. Juli hat der Regionalverband Mittlerer Oberrhein in seiner öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung in Rheinstetten bekanntgegeben, wie seine ersten Pläne für die Windenergienutzung in der Region aussehen. Dabei wurde eine Karte präsentiert, die eine Vorauswahl von Bereichen in der Region zeigt, in denen nun nach Vorranggebieten für Windenergieanlagen gesucht werden kann. Verbandsvorsitzender Landrat Dr. Christoph Schnaudigel sagte hierzu: „Etwa 7,5 Prozent unserer Region sind für die Windenergie grundsätzlich geeignet. Wir haben damit eine gute Diskussionsgrundlage, um am Ende des Planungsprozesses bei den gesetzlich geforderten 1,8 Prozent der Regionsfläche zu landen. Das ist als Eingangsgröße rund das Vierfache dessen, was wir brauchen.“ Für die Flächenauswahl waren Kriterien entscheidend, die der Planungsausschuss des Verbandes bereits im März 2023 beschlossen hatte. Auf der Grundlage der Suchraumkarte lädt der Regionalverband freiwillig und ergänzend zum formalen Planungsverfahren zum Dialog ein. Anregungen zu diesem Planungsschritt sind bis zum 30. September online auf der Seite der Regionalverbandes möglich.

Die Aufgabe des Regionalverbandes liegt in der Identifizierung, Lenkung und Bündelung von Windenergiegebieten für die Region. Innerhalb derer können später Bürgerenergiegenossenschaften, Projektentwickler, Stadtwerke oder Energieversorgungsunternehmen konkrete Flächen für Windparks lokalisieren und diese dann planen und genehmigen lassen. Die Vorsondierung der Region ist mit der Veröffentlichung der Karte abgeschlossen. Alle Gebiete, die für die Windenergienutzung ungeeignet sind, wurden damit nun aussortiert. „Der Regionalverband plant weder im Nationalpark noch im Naturschutzgebiet und spart Bereiche wie den Regionalflughafen oder Militärgelände aus. Zum Anwohnerschutz wurden von vornherein ausreichende Vorsorgeabstände eingeplant, die noch über den Empfehlungen liegen“, so Schnaudigel.

Bei diesem Prozess hat das Planungsteam des Verbandes also zunächst Flächen identifiziert, zu denen man nun die Bevölkerung und die Träger öffentlicher Belange zu Wort kommen lassen möchte. Zu Letzteren gehören beispielsweise die Obere Naturschutzbehörde, die Bundeswehr oder der Deutsche Wetterdienst. Auch Naturschutzverbände, wie der NABU und BUND sind bereits in die Planung involviert und werden im Planungsverfahren weiterhin beteiligt.

Mit der Veröffentlichung der Suchraumkarte haben die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, dem Regionalverband wertvolle Hinweise für die weitere Planung zu liefern. Für den Regionalverband ist diese freiwillige informelle Bürgerbeteiligung ein wichtiger Schritt im Planungsprozess. Er betritt damit Neuland, denn die gesetzlich vorgesehene Bürgerbeteiligung ist erst für Januar 2024 vorgesehen. Die ortsansässige Bevölkerung wird jetzt schon dazu eingeladen, sich zu beteiligen. Alle haben nun bis zum 30.09.2023 die Möglichkeit, sich die Bereiche genauer anzusehen, in denen nach Vorrangflächen für Windenergieanlagen gesucht wird. „Heutige Windenergieanlagen sind überörtlich raumbedeutsam. Das heißt, sie sind in den Nachbarkommunen deutlich wahrnehmbar. Deshalb sind sie per se keine reine Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft. Auch aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen ist der Regionalverband Planungsträger und nicht die einzelnen Kommunen. Selbstverständlich arbeiten wir aber nicht über deren Köpfe hinweg, sondern nach Möglichkeit mit diesen Hand in Hand“, erläuterte der Verbandsdirektor Dr. Matthias Proske.

Die in der vorgestellten Karte dargestellten Suchräume sind Flächen, deren Gesamtumfang die für Windenergiegebiete gesetzlich verlangten mindestens 1,8 Prozent der Regionsfläche mehrfach übersteigt. Im Nachgang der folgenden Beteiligungs- und Entscheidungsprozesse sowie der gesetzlich vorgeschriebenen strategischen Umweltprüfung konzentriert der Regionalverband diese Suchraumkulisse auf die Flächengröße von mindestens 1,8 Prozent, die dann als „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ im Regionalplan rechtsverbindlich festgelegt werden. Dieses Ziel muss bis Ende 2025 erreicht sein. Das Planungsverfahren ist gesetzlich reglementiert und sieht beispielsweise vor, dass der Regionalverband noch ein formelles Beteiligungsverfahren durchführt. Im Unterschied zur jetzt angelaufenen informellen Beteiligung, können Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Behörden erneut Stellung nehmen, dann aber bereits zu den späteren Vorranggebieten im Entwurf. „Wir machen uns die Suche nach den am besten geeigneten Gebieten für Windenergie nicht leicht und wägen alle Einzelaspekte sorgfältig gegeneinander ab.“ betont Proske.

Die Suchraumkarte für die Region Mittlerer Oberrhein stellt der Regionalverband ab dem 26.07.2023 hier öffentlich bereit. Für zwei Monate ist online eine Kommentierung möglich.

Bereits zum Jahresende soll dann auch der Entwurf einer Vorranggebietskulisse für die formelle Beteiligung vorliegen. Die gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beginnen voraussichtlich zum Jahreswechsel.

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