Landschaftsrahmenplan
Gemäß Naturschutzgesetz Baden-Württemberg ist die Aufstellung des Landschaftsrahmenplans eine Pflichtaufgabe der Regionalverbände. Er formuliert Ziele und Maßnahmen für die Entwicklung von Natur und Landschaft in der Region und ist damit ein eigenständiger Fachplan von Naturschutz und Landschaftspflege für die regionale Ebene ... mehr
Am 04.12.2019 hat die Verbandsversammlung den Landschaftsrahmenplan beschlossen. Hiermit ist er wirksam und seine Inhalte sind in Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen.